Berlin. Mit Antragsschluss am 10. Juni 2014 waren auf der Bundesgeschäftsstelle in Berlin 242 Anträge zum 25. Ordentlichen Bundeskongress der Gewerkschaft der Polizei (GdP) eingegangen. Den Antragstellern, neben den Landesbezirken und Bezirken, den Personengruppen, der Großen Tarifkommission und den Bundesfachausschüssen, natürlich auch dem Geschäftsführenden Bundesvorstand und dem Bundesvorstand, war eine „Antragsmaske“ zur Verfügung gestellt worden, sodass alle Anträge digital auf der Bundesgeschäftsstelle eingingen und dort weiterbearbeitet werden konnten.
Die Antragsberatungskommission (ABK) diskutierte in ihrer Sitzung vom 22. bis 24. Juli ausführlich alle Anträge und versah sie schließlich mit einer Empfehlung für die 251 Delegierten zum Bundeskongress im November.
Mit einem bunten Strauß an gewerkschaftspolitischen, aber auch gesellschaftlichen Themen wird sich der 25. GdP-Bundeskongress in Berlin auseinander zu setzen haben: Eine überarbeitete Satzung, ein neues Grundsatzprogramm, tarifpolitische Forderungen, wie Ausstattungsfragen oder die Abkehr von der Föderalismusreform.
Die Vorbereitung des Bundeskongresses geht unterdessen weiter: Abstimmung über den Programmablauf, Geschäftsbericht, Kongressordner, Reden und vieles mehr. Bis November, wenn die Delegierten das Wort haben, ist noch viel zu tun.