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2. Tarifrunde für den öffentlichen Dienst in den Ländern ergebnislos vertagt

GdP kündigt Ausweitung von Warnstreiks und Aktionen an

ver.di-Verhandlungsführer Frank Bsirske bilanziert gegenüber Medienvertretern den bisherigen Verlauf der Verhandlungen. Foto: Bicking
ver.di-Verhandlungsführer Frank Bsirske bilanziert gegenüber Medienvertretern den bisherigen Verlauf der Verhandlungen. Foto: Bicking
Potsdam/Berlin.

Nach intensiven Verhandlungen ohne Arbeitgeberangebot zu den Entgeltforderungen weiten die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes (öD) ihre Warnstreiks und Aktionen in den kommenden Tagen aus. Es gebe nach Angaben der Gewerkschaft der Polizei (GdP) aus dem Arbeitgeberlager der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) offenbar keine Bereitschaft, auf die strukturellen Forderungen zur Entgeltordnung der öD-Gewerkschaften ernsthaft einzugehen. Stattdessen, so verlautete es aus Verhandlungskreisen, wolle die TdL Verschlechterungen bei der Definition des „Arbeitsvorgangs“ nach Paragraf 12 TV-L durchsetzen. Die zwei Verhandlungstage seien von komplexen „Strukturfragen“ dominiert gewesen. Die Frage nach Entgelterhöhungen werde erst in der dritten Runde vom 28. Februar bis 2. März behandelt.

An die Substanz

„Unsere Forderungen liegen auf dem Tisch. Wir wollen für die Beschäftigten in den Ländern 6 Prozent mehr, mindestens aber 200 Euro pro Monat, und das bei einer Laufzeit von 12 Monaten sowie eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung auf die Beamtinnen und Beamten. Jetzt werden wir den Druck von außen erhöhen“, kündigte der GdP-Bundesvorsitzende Oliver Malchow am Donnerstag nach dem Ende der in Potsdam stattgefundenen zweiten Verhandlungsrunde an.

Bundesweite Warnstreiks und Aktionen würden jetzt jedenfalls kommen, kündigte der GdP-Chef an. Fakt sei, dass die Haltung der Arbeitgeber die Stimmung unter den Beschäftigten weiter aufheize und mit einer „deutlichen Ansage“ der Beschäftigten zu rechnen sei.

GdP-Tarifexperte und Malchows Vize René Klemmer ergänzte: „Es geht bei diesen Verhandlungen nicht nur um eine spürbare Lohnerhöhung. Die strukturellen Probleme in der Entgeltordnung müssen beseitigt werden. Eine Absenkung von Eingruppierungen durch Veränderung der Definition des Arbeitsvorganges wird es mit uns nicht geben. Wir wollen auch bestehende Ungerechtigkeiten zwischen den Beschäftigten in Bund und Kommunen auf der einen und denen in den Ländern auf der anderen Seite beseitigen. Es geht maßgeblich auch um die Entgeltordnung für die Beschäftigten in den Ländern.“ Einiges sei den Beschäftigten einfach nicht mehr vermittelbar, betonte er. Bund und Kommunen hätten schon manche Schwäche behoben. Die Länder beharrten jedoch bislang auf ihrer harten Position, stellte Klemmer fest.

Nicht zuletzt gehe auch von dem Ergebnis dieser Verhandlung ein wichtiges Signal für die Attraktivität des öffentlichen Dienstes aus. „Die öD-Beschäftigten bekommen sehr wohl mit, mit welchen finanziellen und sozialen Angeboten die Privatwirtschaft qualifizierte Kräfte lockt. Das dürfen die öD-Arbeitgeber generell weder ignorieren noch länger aussitzen. Das geht dann bald an die Substanz.“
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