Der Gewerkschaftsbeirat
Das höchste GdP-Organ zwischen zwei Bundeskongressen
Beim Gewerkschaftsbeirat handelt es sich um das höchste Organ der GdP zwischen den Bundeskongressen - gleichsam als "kleiner Gewerkschaftstag", der sich anlassbezogen zur Entscheidung über wichtige Grundsatzfragen zwischen den alle vier Jahre stattfindenden GdP-Bundeskongressen trifft.
Der Gewerkschaftsbeirat besteht aus dem Bundesvorstand und den von den GdP-Landesbezirken benannten Mitgliedern (wobei jeder Landesbezirk pro angefangene 5.000 Mitglieder noch ein weiteres Beiratsmitglied stellt). Außerdem gehören dem Beirat die Vorsitzenden der Bundesfachausschüsse und zwei Tarifbeschäftigte an, die von der Großen Tarifkommission gewählt werden.
Der Gewerkschaftsbeirat besteht aus dem Bundesvorstand und den von den GdP-Landesbezirken benannten Mitgliedern (wobei jeder Landesbezirk pro angefangene 5.000 Mitglieder noch ein weiteres Beiratsmitglied stellt). Außerdem gehören dem Beirat die Vorsitzenden der Bundesfachausschüsse und zwei Tarifbeschäftigte an, die von der Großen Tarifkommission gewählt werden.