Corona-Demonstrationen - GdP-Vize Radek im Gespräch mit der „Rheinischen Post“
Einsatzkräfte tragen enormes Risiko, sich anzustecken
Mit Blick auf die für Mittwoch in Berlin angemeldeten Demonstrationen verdeutlichte Radek, dass „die Polizei zur Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung ihren eigenen Infektionsschutz hintanstellen“ müsse. Mit jeder derartigen Veranstaltung steige das Risiko für seine Kolleginnen und Kollegen, sich anzustecken, sagte er dem Blatt. Es sei in diesem Zusammenhang bezeichnend, dass zur Infektionseindämmung auch kleinere Treffen untersagt würden, zugleich aber solche Veranstaltungen mit mehreren Zehntausend Menschen stattfinden dürften und damit die Einsatzkräfte automatisch in Mitleidenschaft gezogen würden.
Radek zufolge gilt nach wie vor das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1985, wonach es zu einem friedlichen Demonstrationsverlauf auch gehöre, Provokationen zu unterlassen. Das gelte sowohl für den Staat als auch für die Versammlungsteilnehmer, bekräftigte der Bundespolizist. Wer dazu aufrufe, die Alltagsmasken abzunehmen, der verstoße gegen die Auflagen, „und er will provozieren“, stellte er gegenüber „RP“ fest.
Die Demonstration in Leipzig habe deutlich gemacht, dass solche Großdemonstrationen nicht nur eine polizeiliche Aufgabe darstellten, unterstrich Radek. Die Gerichte müssten sich intensiver mit den sogenannten Querdenkern auseinandersetzen. „Natürlich können die Gerichte Auflagen formulieren, aber die sollten für die Polizei auch umsetzbar sein“, forderte der GdP-Vize.
Radek zufolge gilt nach wie vor das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1985, wonach es zu einem friedlichen Demonstrationsverlauf auch gehöre, Provokationen zu unterlassen. Das gelte sowohl für den Staat als auch für die Versammlungsteilnehmer, bekräftigte der Bundespolizist. Wer dazu aufrufe, die Alltagsmasken abzunehmen, der verstoße gegen die Auflagen, „und er will provozieren“, stellte er gegenüber „RP“ fest.
Die Demonstration in Leipzig habe deutlich gemacht, dass solche Großdemonstrationen nicht nur eine polizeiliche Aufgabe darstellten, unterstrich Radek. Die Gerichte müssten sich intensiver mit den sogenannten Querdenkern auseinandersetzen. „Natürlich können die Gerichte Auflagen formulieren, aber die sollten für die Polizei auch umsetzbar sein“, forderte der GdP-Vize.