GdP-NRW: Land muss sich in die Debatte um die Sicherheitsverwahrung einschalten
Bereits Anfang des Jahres hatte Richter ein eigenständiges Unterbringungsrecht für rückfallgefährdete Sexualstraftäter gefordert, die sich während der Haftzeit einer Therapie entziehen. „Hier muss Opferschutz vor Täterschutz gehen“, hatte Richter gesagt. „Für rückfallgefährdete Sexualstraftäter brauchen wir ähnliche gesetzliche Regelungen, wie es sie auch für psychisch kranke Menschen gibt, wenn von ihnen eine Gefahr für Leib und Leben Anderer ausgeht.“
Handlungsbedarf sieht Richter zudem bei der Suche nach geeigneten Räumen für die Sicherheitsverwahrung. „Wenn sich die bayerische Justizministerin Beate Merk mit ihrer Forderung durchsetzen sollte, die in einer Sicherheitsverwahrung bleibenden Straftäter in Zukunft außerhalb der Gefängnisse unterzubringen, brauchen wir auch in NRW entsprechende Gebäude. Solche Gebäude finden sich aber nicht über Nacht. Deshalb muss das Land schnell handeln“, fordert Richter.
Handlungsbedarf sieht Richter zudem bei der Suche nach geeigneten Räumen für die Sicherheitsverwahrung. „Wenn sich die bayerische Justizministerin Beate Merk mit ihrer Forderung durchsetzen sollte, die in einer Sicherheitsverwahrung bleibenden Straftäter in Zukunft außerhalb der Gefängnisse unterzubringen, brauchen wir auch in NRW entsprechende Gebäude. Solche Gebäude finden sich aber nicht über Nacht. Deshalb muss das Land schnell handeln“, fordert Richter.