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GdP-NRW: Übernahme des Tarifvertrags ist wichtiges Signal für die Zukunftsfähigkeit des Landes

Potsdam/Düsseldorf.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat die Ankündigung der nordrhein-westfälischen Landesregierung, den Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst auch auf die Beamten zu übertragen, als „wichtiges Signal für die Zukunftsfähigkeit des Landes“ bezeichnet. „Die 184 000 Polizisten und Staatsanwälte, Lehrer und Verwaltungsbeamte in NRW haben genauso wie die rund 60 000 Tarifbeschäftigten des Landes dazu beigetragen, dass Nordrhein-Westfalen trotz der noch immer nicht überwundenen Folgen der Banken- und Finanzmarktkrise ein wichtiger Zukunftsstandort ist. Deshalb ist es gut, dass Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) unmittelbar nach dem in gestern Potsdam erzielten Abschluss für die Tarifbeschäftigten der Länder erklärt hat, dass das Ergebnis ohne jedes Wenn und Aber eins zu eins auf die Beamtinnen und Beamten übertragen wird“, sagte der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Frank Richter. „Damit hebt sich die rot/grüne Landesregierung wohltuend von den Tricksereien ihrer Vorgängerregierung ab.“

Auch Tarifvorstand Brigitte Herrschaft bewertet das Ergebnis positiv. „Um in dem härter werdenden Wettbewerb um die kleiner werdende Zahl der Schulabgänger bestehen zu können, brauchen wir attraktive Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst. Deshalb ist es wichtig, dass die Beschäftigten der Länder mit dem Potsdamer Abschluss auch nach Abzug der Inflationsrate ein kleines Einkommensplus erzielen können“, sagte Herrschaft in Potsdam. „Wären wir in den vergangenen Wochen nicht zu Tausenden auf die Straße gegangen, sähe das Ergebnis anders aus.“

In Potsdam hatten sich die Vertreter von GdP, GEW, ver.di und dem Beamtenbund mit den Ländern auf eine Tariferhöhung von 1,5 Prozent zum 1. April geeinigt. Für die ersten drei Monate dieses Jahres gibt es eine Einmalzahlung von 360 Euro. Zum 1. Januar 2012 steigen die Gehälter um weitere 1,9 Prozent, zuzüglich eines Sockelbetrags von 17 Euro. Zudem wird die alte Entgeltordnung überarbeitet und nicht, wie bislang geplant, durch eine neue ersetzt. Dadurch wird verhindert, dass Beschäftigte durch die Umstellung auf eine neue Entgeltordnung herabgestuft werden können.
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