GdP zu härteren Strafen für sexuelle Gewalt gegen Kinder
GdP-Vize Schilff: Ein klares Zeichen der Politik für den Opferschutz
Sexualisierte Gewalt gegen Kinder soll künftig mit einem Strafrahmen von bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe statt wie bisher 10 Jahren behandelt werden. Eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit oder gegen Auflagen sei auszuschließen. Für die Polizei bedeute das in erster Linie eine umfassende Aufrüstung von Personal und Technik. „Wir sind es den Opfern schuldig, alles Notwendige zu veranlassen, um Täter schnell und dauerhaft dingfest zu machen“, betonte Schilff.
Zudem seien länderübergreifende Befugnisse für die Polizei in diesem Zusammenhang unerlässlich. Auch die unkomplizierte Ermittlung von IP-Adressen mutmaßlicher Kinderschänder müsse eine Selbstverständlichkeit sein, machte der Gewerkschafter deutlich. „Ohne fähige IT-Experten ist das nicht möglich. Bislang haben wir gegenüber der freien Wirtschaft das Nachsehen. Das kann sich nur mit einer attraktiveren Bezahlung ändern“, so der GdP-Vize. Darüber hinaus benötigten die Kolleginnen und Kollegen in diesem außerordentlich fordernden und belastenden Kriminalitätsbereich eine dauerhafte Betreuung.
Zudem seien länderübergreifende Befugnisse für die Polizei in diesem Zusammenhang unerlässlich. Auch die unkomplizierte Ermittlung von IP-Adressen mutmaßlicher Kinderschänder müsse eine Selbstverständlichkeit sein, machte der Gewerkschafter deutlich. „Ohne fähige IT-Experten ist das nicht möglich. Bislang haben wir gegenüber der freien Wirtschaft das Nachsehen. Das kann sich nur mit einer attraktiveren Bezahlung ändern“, so der GdP-Vize. Darüber hinaus benötigten die Kolleginnen und Kollegen in diesem außerordentlich fordernden und belastenden Kriminalitätsbereich eine dauerhafte Betreuung.