GdP Bayern: Landtag lehnt Dienstbefreiung ab
Hauptargument gegen den Antrag war das Fehlen einer vergleich-baren Regelung im Tarifvertrag für die Arbeitnehmer. Zudem ist Zweck der Dienstbefreiung für verheiratete Väter, diesem die Unterstützung der gebärenden Ehefrau zu ermöglichen. Eine Ausweitung auf unverheiratete Partner ist nicht erwünscht. Auch wenn sich die Lebensverhältnisse ändern und inzwischen rund 25 % der Geburten ohne Trauschein erfolgen, für die Staatsregierung bleibt der Schutz der Familie oberstes Gebot, so der Ausschuss. Die GdP bedauert die Ablehnung des von ihr und der SPD-Fraktion unterstützten Antrags.