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ÖD-Tarifverhandlungen nach Gesprächsmarathon am Sonntag beendet

GdP-Vize Klemmer: Arbeitgebern akzeptablen Kompromiss in Pandemiezeiten abgerungen

Foto: Kay Herschelmann
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Potsdam./Berlin.

Als einen insgesamt akzeptablen Tarifabschluss in Pandemiezeiten hat der Tarifexperte der Gewerkschaft der Polizei (GdP) und stellvertretende Bundesvorsitzende René Klemmer das Verhandlungsergebnis für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst bezeichnet. Der nach intensiven Gesprächsrunden letztlich den Arbeitgebern abgerungene Kompromiss bringe auch den Polizeibeschäftigten ein Stück Wertschätzung für ihre in den vergangenen Monaten geleistete Arbeit, sagte Klemmer am Sonntagmittag in Potsdam nach einem dreitägigen Gesprächsmarathon. In Zeiten, wo massive Warnstreiks angesichts des Coronavirus nur in Grenzen zu organisieren waren, hätten die Kolleginnen und Kollegen trotzdem ihren Unmut über viele unerfüllte Versprechungen in jüngster Vergangenheit zum Ausdruck gebracht.

Foto: Kay Herschelmann
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Klemmer betonte: „Selbstverständlich sind wir uns einig, dass wir uns ein besseres Tarifergebnis gewünscht hätten. Jedoch ist das Ergebnis im Vergleich zum ersten Angebot der Arbeitgeber deutlich verbessert worden. Die Gewerkschaftsvertreterinnen und -vertreter haben sich in allen drei Verhandlungsrunden kämpferisch gezeigt, um die Verhinderungshaltung der Arbeitgeberseite aufzubrechen.“

Die Einigung der Tarifparteien sieht im Einzelnen vor: Die Tabellenentgelte werden ab 1. April 2021 um 1,4 Prozent, mindestens aber 50,00 Euro, und ab 1. April 2022 um weitere 1,8 Prozent erhöht.

Beschäftigte erhalten noch 2020 eine einmalige Corona-Sonderzahlung. Diese beträgt für die Entgeltgruppen 1 bis 8: 600,00 Euro, für die Entgeltgruppen 9a bis 12: 400,00 Euro, und für die Entgeltgruppen 13 bis 15: 300,00 Euro.

Die Ausbildungsentgelte werden ab 1. April 2021 um 25,00 Euro und ab 1. April 2022 um weitere 25,00 Euro erhöht. Die Übernahme von Auszubildenden wird ab 1. November 2020 wieder in Kraft gesetzt.

Die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Altersteilzeit und des FALTER-Arbeitszeitmodells werden bis 31. Dezember 2022 verlängert.

Besondere Regelungen für die Vereinigung kommunaler Arbeitgeber (VKA):
Die Jahressonderzahlung wird für die Entgeltgruppen 1 bis 8 im Tarifgebiet West ab dem Jahr 2022 auf 84,51 Prozent angehoben. Im Tarifgebiet Ost wird die Jahressonderzahlung für das Jahr 2022 auf 81,51 Prozent und ab dem Jahr 2023 auf 84,51 Prozent angehoben.

Die regelmäßige Arbeitszeit im Tarifgebiet Ost beträgt
ab dem 1. Januar 2022 durchschnittlich 39,5 Stunden wöchentlich,
ab dem 1. Januar 2023 durchschnittlich 39,0 Stunden wöchentlich.
Bestandteile des Entgelts können zu Zwecken des Leasings von Fahrrädern einzelvertraglich umgewandelt werden.

Alternativ zur Leistungszulage und zur Leistungsprämie kann das vereinbarte Budget durch Betriebs- oder einvernehmliche Dienstvereinbarung ganz oder teilweise für alternative Entgeltanreize verwendet werden. Das Budget kann für Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsplatzattraktivität, der Gesundheitsförderung und der Nachhaltigkeit eingesetzt werden (zum Beispiel für Zuschüsse für Fitnessstudios, Sonderzahlungen, Fahrkostenzuschüsse für ÖPNV/Job-Ticket, Sachbezüge, Kita-Zuschüsse oder Wertgutscheine).

Die Tarifverträge werden mit Wirkung zum 1. September 2020 in Kraft gesetzt und haben eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2022.

Neben der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und der GdP verhandelten die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt sowie die Tarifgemeinschaft des Deutschen Beamtenbundes mit Bundesinnenminister Horst Seehofer als Vertreter des Bundes sowie der Vereinigung kommunaler Arbeitgeber (VKA) mit Ulrich Mägde an der Spitze.
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