Einigung in der Nacht zum Sonntag:
GdP: Tarifergebnis mit Augenmaß
Kerstin Philipp, im Geschäftsführenden Bundesvorstand zuständig für Tarifpolitik: „Damit haben sich die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes bei Bund und Kommunen der durchschnittlichen Einkommensentwicklung in den anderen Branchen angenähert. Das ist angesichts einer drohenden Nullrunde ein vertretbares Ergebnis. Wir werden auch in Zukunft verhindern müssen, dass die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes Opfer einer verfehlten Finanz- und Haushaltspolitik werden.“
Alle beteiligten Gewerkschaften, so Freiberg, gingen davon aus, dass das Tarifergebnis auch für die Beamtinnen und Beamten übernommen wird.
Der Tarifkonflikt im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen konnte nach Schlichtung und Wiederaufnahme der Verhandlungen am 27. Februar 2010 einvernehmlich gelöst werden.
Hier das Ergebnis (pdf-Download) im Einzelnen:
Entgelterhöhungen:
Anhebung um jeweils 0,25 Prozent für die Jahre 2010 bis 2013 für den Bereich der Kommunalen Vereinigung (VKA).
Altersteilzeit
Rechtsanspruch ab dem 60. Lebensjahr für 2,5 Prozent der Belegschaft bis zum 31.12.2016 mit einer Aufstockung auf 70 Prozent brutto.
Übernahme von Auszubildenden
Verbindliche Übernahmeverpflichtung für 12 Monate für Abschlüsse mit den Abschlussnoten sehr gut bis befriedigend.
Bewährungs- und Zeitaufstiege/Entgeltordnung
In 2010 eine Pauschalabgeltung in Höhe von 250 € für entgangene Bewährungsaufstiege der Entgeltgruppen 2 bis 8 für Neueinstellungen nach dem 1.10.2005 bis zum 31.12.2009 und „Wechsler“ (Änderung der Tätigkeit, Höhergruppierung).
Vereinbarung einer Prozessvereinbarung
Die Tarifvertragsparteien vereinbaren eine Prozessvereinbarung zur Fortführung der Tarifverhandlungen über eine Entgeltordnung zum TvöD.
Tarifpflege
Im Zusammenhang mir der Prozessvereinbarung zur Entgeltordnung werden die Garantiebeträge bei Höhergruppierungen nach § 17 TVöD auf 50 bzw. 80 € angehoben.
Laufzeit
26 Monate bis zum 29. Februar 2012.
einer leistungsorientierten Bezahlung (1 Prozent) - angeboten. Mit ihrem Vorschlag erfüllten die Schlichter Herbert Schmalstieg (SPD) und Georg Milbradt (CDU) dann Forderungsbestandteile von beiden Seiten, die beide Seiten zwar nicht zufrieden stellten, aber für Gewerkschafts- wie für Arbeitgeberseite mehr bot als in den Verhandlungen möglich gewesen war.
Die vereinbarte Entgelterhöhung erfolgt in drei Stufen: 1,2 Prozent mehr Geld rückwirkend zum 1. Januar 2010. Ab Januar 2011 folgen weitere 0,6 Prozent und eine Einmalzahlung von 240 Euro. Die dritte Stufe von 0,5 Prozent erfolgt im August 2011. Hinzu kommen weitere Regelungen zur Altersteilzeit und zur Übernahme von Auszubildenden. Die leistungsorientierte Bezahlung, die derzeit noch bei einem Prozent der Lohnsumme liegt, soll im Bereich der Kommunen bis 2013 in 0,25 Prozent Schritten auf zwei Prozent steigen.
Alle beteiligten Gewerkschaften, so Freiberg, gingen davon aus, dass das Tarifergebnis auch für die Beamtinnen und Beamten übernommen wird.
Der Tarifkonflikt im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen konnte nach Schlichtung und Wiederaufnahme der Verhandlungen am 27. Februar 2010 einvernehmlich gelöst werden.
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Entgelterhöhungen:
- 1,2 Prozent ab 1.1.2010
- 0,6 Prozent linear ab 1.1.2011 sowie 240 € Einmalzahlung
- 0,5 Prozent 1.8.2011
Anhebung um jeweils 0,25 Prozent für die Jahre 2010 bis 2013 für den Bereich der Kommunalen Vereinigung (VKA).
Altersteilzeit
Rechtsanspruch ab dem 60. Lebensjahr für 2,5 Prozent der Belegschaft bis zum 31.12.2016 mit einer Aufstockung auf 70 Prozent brutto.
Übernahme von Auszubildenden
Verbindliche Übernahmeverpflichtung für 12 Monate für Abschlüsse mit den Abschlussnoten sehr gut bis befriedigend.
Bewährungs- und Zeitaufstiege/Entgeltordnung
In 2010 eine Pauschalabgeltung in Höhe von 250 € für entgangene Bewährungsaufstiege der Entgeltgruppen 2 bis 8 für Neueinstellungen nach dem 1.10.2005 bis zum 31.12.2009 und „Wechsler“ (Änderung der Tätigkeit, Höhergruppierung).
Vereinbarung einer Prozessvereinbarung
Die Tarifvertragsparteien vereinbaren eine Prozessvereinbarung zur Fortführung der Tarifverhandlungen über eine Entgeltordnung zum TvöD.
Tarifpflege
Im Zusammenhang mir der Prozessvereinbarung zur Entgeltordnung werden die Garantiebeträge bei Höhergruppierungen nach § 17 TVöD auf 50 bzw. 80 € angehoben.
Laufzeit
26 Monate bis zum 29. Februar 2012.
| Ergebnis nur nach vorangegangener Schlichtung Der Wiederaufnahme der Verhandlungen war nach den gescheiterten Verhandlungen von Mitte Februar eine einwöchige Schlichtung vorausgegangen: Eine Lohnerhöhung von insgesamt 2,3 Prozent, verteilt auf 26 Monate, so lautete der Schlichterspruch für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen. Die Gewerkschaften hatten einhellig von einem „starken Signal, dass der Weg freigemacht ist für einen Abschluss“ gesprochen. Auch das Bundesinnenministerium und die Vereinigung Kommunaler Arbeitgeberverband (VKA) erwarteten nach der Schlichtung eine Einigung. Die Schlichtungskommission hatte sich am 25. Februar.2010 in Velen (Nordrhein-Westfalen) nach 31-stündigem Verhandlungsmarathon einstimmig auf den Vorschlag geeinigt. Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes hatten vor Beginn der Schlichtung noch ein Gesamtpaket im Volumen von 3,5 Prozent für die 1,2 Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen bei einer Laufzeit von einem Jahr gefordert und hatten damit von ihrer ursprünglichen Forderung nach 5 Prozent Gesamtvolumen Abstand genommen, um zu einer Lösung auf dem Verhandlungswege konstruktiv beizutragen. Die Arbeitgeber ihrerseits hatten in der dritten Verhandlungsrunde 1,5 Prozent bei zweijähriger Laufzeit (0,5 Prozent linear) – inklusiv | ||
Die vereinbarte Entgelterhöhung erfolgt in drei Stufen: 1,2 Prozent mehr Geld rückwirkend zum 1. Januar 2010. Ab Januar 2011 folgen weitere 0,6 Prozent und eine Einmalzahlung von 240 Euro. Die dritte Stufe von 0,5 Prozent erfolgt im August 2011. Hinzu kommen weitere Regelungen zur Altersteilzeit und zur Übernahme von Auszubildenden. Die leistungsorientierte Bezahlung, die derzeit noch bei einem Prozent der Lohnsumme liegt, soll im Bereich der Kommunen bis 2013 in 0,25 Prozent Schritten auf zwei Prozent steigen.
- Die Anhebung der leistungsorientierten Bezahlung erfolgt definitiv nur im Bereich der VKA. Der Bund wollte lediglich eine außertarifliche Regelung per Niederschriftserklärung, um sich die Option einer Zahlung offen zu halten. Hiergegen hat sich die Gewerkschaftsseite ausgesprochen. Dem Vorschlag der Gewerkschaften, die leistungsorientierte Bezahlung in die Entgelttabelle einzubauen, ist der Arbeitgeber Bund nicht gefolgt . (Dies bedeutet derzeit, dass es bei dem bisherigen 1 Prozent LOB beim Bund bleibt, also keine Erhöhung in den nächsten vier Jahren um jeweils 0,25 Prozent.) Damit hat sich der zweite große Arbeitgeber nach den Ländern langfristig aus der leistungsorientierten Bezahlung verabschiedet. Mit dieser Entscheidung ist ein Wiedereinstieg des Bundes in die Leistungsbezahlung nicht zu erwarten.
- Es erfolgt eine Anhebung der Garantiebeträge nach § 17 TVöD auf 50 bzw. 80 €.
- Der Rechtsanspruch auf ATZ ab dem 60. Lebensjahr für 2,5 Prozent der Belegschaft wurde gegenüber dem Schlichterspruch bis zum 31.12.2016 verlängert.
- In den Pauschalausgleich für neu eingestellte Beschäftigte und Wechsler ab dem 1.Oktober 2005 für EG 2 bis EG 8 wird in den Redaktionsverhandlungen noch ergänzt um "bzw. EG 9".