Vorratsdatenspeicherung - Der GdP-Bundesvorsitzende im Gespräch mit dem Hamburger Abendblatt:
Konrad Freiberg: "Es gibt keinen Fall des Missbrauchs bei der Polizei"
Hamburger Abendblatt: Herr Freiberg, welche Bedeutung hat die Vorratsdatenspeicherung auf der Skala der Ermittlungsmethoden erlangt?
Konrad Freiberg: Die Überwachung der Kommunikation ist für die Ermittlungen von schweren Verbrechen von zentraler Bedeutung. Ohne die Vorratsdatenspeicherung wäre die Polizei in vielen Fällen blind und taub. Sie würde nur noch die Täter fassen, die mit dem Hammer die Scheibe einschlagen, nicht aber die, die sich für schwere Verbrechen verabreden. Deswegen muss die Polizei in bestimmten Fällen mit richterlicher Genehmigung die Möglichkeit haben, diese Kommunikation zu überwachen.
Internet erfolgte. Diese gilt in allen 27 Ländern der EU. Es ist keine Besonderheit in Deutschland.
Abendblatt: In welchen Fällen setzt die Polizei die Vorratsdatenspeicherung ein?
Freiberg: Sie wird eingesetzt zur Aufklärung in Fällen der schweren Kriminalität. Das reicht von Morden über Drogenhandel, Kinderpornografie bis zum Terrorismus. In einigen wenigen Fällen konnte mithilfe der Vorratsdatenspeicherung auch Gefahren für das Leben im Vorwege abgewehrt werden.
Abendblatt: Wo spielt die Vorratsdatenspeicherung eine Rolle?
Freiberg: Es gibt viele Fälle, die auch bekannt sind. Dazu zählen die islamistischen Terroristen der sogenannten Sauerlandgruppe, die massive Anschläge in Deutschland geplant haben. Die Vorratsdatenspeicherung hat bei der Festnahme der Verdächtigen, die inzwischen in Düsseldorf vor Gericht stehen, und später bei der Aufklärung der Terrorplanungen eine große Rolle gespielt. Auch die Festnahmen der Verantwortlichen für die Terroranschläge auf die Vorortzüge von Madrid, bei denen im März 2004 191 Menschen getötet wurden, sind auf die Auswertungen der Handydaten zurückzuführen.
Abendblatt: Welche Erwartungen haben Sie an die Entscheidung des Verfassungsgerichts?
Freiberg: Ich habe volles Verständnis, wenn das Bundesverfassungsgericht die Eingriffe in Bürgerrechte zur Aufklärung von schweren Straftaten abwägt. Aber ich gehe davon aus, dass die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung verfassungsgemäß sind. Natürlich ist jede Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu akzeptieren.
Abendblatt: Es gibt 34 339 Beschwerdeführer gegen die Vorratsdatenspeicherung. Wie bewerten Sie diese Angst vor Überwachung?
Freiberg: Ich verstehe durchaus, dass die Menschen vor der technischen Entwicklung und den Überwachungsmöglichkeiten Angst haben, und nehme dieses auch ernst. Vor allem im Bereich privater Firmen hat es da einen großen Missbrauch gegeben. Aber es gibt keinen Fall des Missbrauchs bei der Polizei. Eine Kontrolle durch Richter und Datenschützer ist vorgeschrieben. Alles geschieht zur Aufklärung von Verbrechen und zum Wohl des Bürgers. Darüber müssen die Bürger weiter intensiv aufgeklärt werden.
Das von Abendblatt-Redakteurin Maike Röttker geführte Interview erschien am 14. Januar 2009 im Hamburger Abendblatt.
Konrad Freiberg: Die Überwachung der Kommunikation ist für die Ermittlungen von schweren Verbrechen von zentraler Bedeutung. Ohne die Vorratsdatenspeicherung wäre die Polizei in vielen Fällen blind und taub. Sie würde nur noch die Täter fassen, die mit dem Hammer die Scheibe einschlagen, nicht aber die, die sich für schwere Verbrechen verabreden. Deswegen muss die Polizei in bestimmten Fällen mit richterlicher Genehmigung die Möglichkeit haben, diese Kommunikation zu überwachen.
Abendblatt: Bürgerrechtler fordern die Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung. Welche Auswirkungen hätte das auf die Polizeiarbeit? Freiberg: Tausende Straftaten der schwersten Kriminalität könnten nicht mehr aufgeklärt werden. Ich möchte daran erinnern, dass die Polizei schon immer auf die Verbindungsdaten, die zu Abrechnungszwecken bei den Telekommunikations-Anbietern gespeichert wurden, mit richterlicher Genehmigung zurückgreifen konnten. Der Unterschied jetzt ist, dass es rechtlich vorgeschrieben ist und eine notwenige Erweiterung auch auf das | ||
Abendblatt: In welchen Fällen setzt die Polizei die Vorratsdatenspeicherung ein?
Freiberg: Sie wird eingesetzt zur Aufklärung in Fällen der schweren Kriminalität. Das reicht von Morden über Drogenhandel, Kinderpornografie bis zum Terrorismus. In einigen wenigen Fällen konnte mithilfe der Vorratsdatenspeicherung auch Gefahren für das Leben im Vorwege abgewehrt werden.
Abendblatt: Wo spielt die Vorratsdatenspeicherung eine Rolle?
Freiberg: Es gibt viele Fälle, die auch bekannt sind. Dazu zählen die islamistischen Terroristen der sogenannten Sauerlandgruppe, die massive Anschläge in Deutschland geplant haben. Die Vorratsdatenspeicherung hat bei der Festnahme der Verdächtigen, die inzwischen in Düsseldorf vor Gericht stehen, und später bei der Aufklärung der Terrorplanungen eine große Rolle gespielt. Auch die Festnahmen der Verantwortlichen für die Terroranschläge auf die Vorortzüge von Madrid, bei denen im März 2004 191 Menschen getötet wurden, sind auf die Auswertungen der Handydaten zurückzuführen.
Abendblatt: Welche Erwartungen haben Sie an die Entscheidung des Verfassungsgerichts?
Freiberg: Ich habe volles Verständnis, wenn das Bundesverfassungsgericht die Eingriffe in Bürgerrechte zur Aufklärung von schweren Straftaten abwägt. Aber ich gehe davon aus, dass die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung verfassungsgemäß sind. Natürlich ist jede Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu akzeptieren.
Abendblatt: Es gibt 34 339 Beschwerdeführer gegen die Vorratsdatenspeicherung. Wie bewerten Sie diese Angst vor Überwachung?
Freiberg: Ich verstehe durchaus, dass die Menschen vor der technischen Entwicklung und den Überwachungsmöglichkeiten Angst haben, und nehme dieses auch ernst. Vor allem im Bereich privater Firmen hat es da einen großen Missbrauch gegeben. Aber es gibt keinen Fall des Missbrauchs bei der Polizei. Eine Kontrolle durch Richter und Datenschützer ist vorgeschrieben. Alles geschieht zur Aufklärung von Verbrechen und zum Wohl des Bürgers. Darüber müssen die Bürger weiter intensiv aufgeklärt werden.
Das von Abendblatt-Redakteurin Maike Röttker geführte Interview erschien am 14. Januar 2009 im Hamburger Abendblatt.