Karlsruher Urteil zur Beschlagnahme von E-Mail-Daten
Zugriff auf Telekommunikations-Verbindungsdaten notwendig bei der Kriminalitätsbekämpfung
Nun gebe es keinen Grund mehr, so Freiberg, die gesetzlich festgelegte Speicherung und Aufbewahrung von Telekommunikations-Verbindungsdaten weiter aufzuschieben. Nachdem sich die Große Koalition auf eine sechsmonatige Aufbewahrung von Telekommunikationsdaten bereits geeinigt habe, fordert der GdP-Bundesvorsitzende nun die schnelle gesetzliche Umsetzung dieses Beschlusses: Freiberg: „Die Polizei muss auf die mindestens sechs Monate lang gespeicherten Telekommunikations-Verbindungsdaten zugreifen können, um Ermittlungen bei Terrorverdächtigen, in Fällen der organisierten Kriminalität und weiteren Straftaten erfolgreich durchführen zu können.“
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