Anhörung zu Plänen für bessere Durchsetzung von Abschiebungen
GdP fordert: Ausreisepflicht darf nicht vor Strafe schützen
Skeptisch zeigt sich die GdP bei der Überlegung des Gesetzgebers, Schutzsuchende mit Leistungskürzungen unter das Existenzminimum zu belegen. Das sei mit dem Sozialstaatsprinzip nicht in Übereinstimmung zu bringen. Außerdem würden solche Kürzungen Kriminalität erheblichen Vorschub leisten, betont die Gewerkschaft in der Stellungnahme.
Als positiv bezeichnete der GdP-Bezirk Bundespolizei hingegen, dass vorhandene Hemmnisse in der Zusammenarbeit, bei den Verfahrensabläufen und im Informationsfluss im Zusammenhang mit der Durchsetzung der Ausreisepflicht abgebaut werden sollen. Die Gewerkschafter forderten zugleich, Schutzberechtigte mit und ohne Flüchtlingsstatus bei sogenannten Rechtskollisionen und deren ausländerrechtlichen Folgen gleich zu behandeln.
Das Erweitern der Rückführungszuständigkeit der Bundespolizei sowie deren dann neue Verantwortung für ein zehntägiges Ausreisegewahrsam auf Flughäfen und an Grenzübergängen werden als verfassungsrechtlich unzulässig abgelehnt.
Die umfangreiche Stellungnahme der GdP zum Entwurf des Geordnete-Rückkehr-Gesetzes gibt es hier.