Erklärvideo mit allen wichtigen Fakten für Pensionärinnen und Pensionäre
Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage
Ein ganz besonders wichtiger Punkt war für die GdP die Durchsetzung der Forderung, dass auch die Kolleginnen und Kollegen, die ab 2008 im gehobenen Dienst bzw. ab 2011 im mittleren Dienst ohne Ruhegehaltsfähigkeit in den Ruhestand getreten sind, mit einbezogen werden. Das ist uns gelungen und darauf sind wir stolz!
Da die Versorgungsfestsetzungsbehörden keine automatische Übersicht haben, welche der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger die Polizeizulage erhalten hatten und eine Aktenüberprüfung aller Pensionärinnen und Pensionäre von Amts wegen viel zu lange dauern würde, hat sich der Gesetzgeber entschlossen, dass anspruchsberechtigte Versorgungsempfängerinnen und -empfänger einen Antrag stellen müssen. So soll gezielt die Akte gezogen und eine schnelle Bearbeitung erfolgen können.
Wichtig: Die Anträge sind innerhalb des ersten Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes zu stellen. Danach ergibt sich ein Anspruch immer erst ab dem Monat nach Antragseingang.
Da die Versorgungsfestsetzungsbehörden keine automatische Übersicht haben, welche der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger die Polizeizulage erhalten hatten und eine Aktenüberprüfung aller Pensionärinnen und Pensionäre von Amts wegen viel zu lange dauern würde, hat sich der Gesetzgeber entschlossen, dass anspruchsberechtigte Versorgungsempfängerinnen und -empfänger einen Antrag stellen müssen. So soll gezielt die Akte gezogen und eine schnelle Bearbeitung erfolgen können.
Wichtig: Die Anträge sind innerhalb des ersten Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes zu stellen. Danach ergibt sich ein Anspruch immer erst ab dem Monat nach Antragseingang.