Bundesverwaltungsgericht urteilt über linksextreme Online-Plattform
Radek: Aufrufe zur Gewalt muss unsere Polizei nicht ertragen müssen
„Menschenverachtende Beschimpfungen und Aufrufe zur Gewalt gegenüber unseren Kolleginnen und Kollegen sind nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt und für die Einsatzkräfte unerträglich. Wir setzen darauf, dass die Justiz ein unmissverständliches Zeichen für eine massive Abrüstung im Netz setzt“, betonte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Jörg Radek vor der Verhandlung über die Rechtmäßigkeit des Verbots der Webseite am heutigen Mittwoch (29. Januar 2020) vor dem Leipziger Bundesverwaltungsgericht.
Der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière, so bekräftigte der GdP-Vize, habe im August 2017 richtig gehandelt, als er die Internetplattform „linksunten.indymedia.org“ abschalten und einen gleichnamigen Verein verbieten ließ. Unabhängig von der technischen Durchsetzbarkeit der Entscheidung habe der Minister damit klargestellt, dass eine solche Schaubühne extremistischer Gewalt und Staatsferne mit den demokratischen Grundsätzen hierzulande nicht vereinbar sei.
„Unsere Polizei muss es nicht ertragen müssen, dass gegen sie, also gegen Menschen, die sich in ihrem Dienst für die Allgemeinheit oft großen Risiken ausgesetzt sehen, von zynischen, maßlos selbstgerechten Demokratieverweigerern aufgewiegelt und erfolgreich zu massiver Gewaltausübung aufgerufen wird“, verdeutlichte Radek. Dieser perfiden Hetze müsse ein Riegel vorgeschoben werden. Konsequentes Handeln des Dienstherrn sowie der Gerichte sei dringend notwendig. Auch die Provider seien angesichts dieser nicht mehr hinnehmbaren Entwicklungen gefordert.
Der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière, so bekräftigte der GdP-Vize, habe im August 2017 richtig gehandelt, als er die Internetplattform „linksunten.indymedia.org“ abschalten und einen gleichnamigen Verein verbieten ließ. Unabhängig von der technischen Durchsetzbarkeit der Entscheidung habe der Minister damit klargestellt, dass eine solche Schaubühne extremistischer Gewalt und Staatsferne mit den demokratischen Grundsätzen hierzulande nicht vereinbar sei.
„Unsere Polizei muss es nicht ertragen müssen, dass gegen sie, also gegen Menschen, die sich in ihrem Dienst für die Allgemeinheit oft großen Risiken ausgesetzt sehen, von zynischen, maßlos selbstgerechten Demokratieverweigerern aufgewiegelt und erfolgreich zu massiver Gewaltausübung aufgerufen wird“, verdeutlichte Radek. Dieser perfiden Hetze müsse ein Riegel vorgeschoben werden. Konsequentes Handeln des Dienstherrn sowie der Gerichte sei dringend notwendig. Auch die Provider seien angesichts dieser nicht mehr hinnehmbaren Entwicklungen gefordert.