Großer Erfolg für GdP und GdP-geführten Hauptpersonalrat:
Dienstvereinbarung zu Bodycam-Einsatz unterschrieben
Was bedeutet das konkret?
Wichtige Punkte der Dienstvereinbarung sind, dass die Mitarbeiter die Aufnahmedateien in einem „Quarantänebereich“ speichern können, der vor dem Zugriff Dritter gesichert ist. Die Dateien dürfen nicht zur Verhaltensüberwachung oder Leistungskontrolle durch Vorgesetzte genutzt werden, eine Nutzung für verwaltungsinterne Ermittlungen ist untersagt. Auch darf der Datenbestand nicht nach biometrischen Gesichtspunkten nach bestimmten Mitarbeitern durchsucht werden.
Besonders wichtig: bei der Herausgabe der Videoaufzeichnungen an Dritte müssen die Daten anonymisiert werden, also Gesichter und Sprachen dürfen nicht auf die Person rückschließen lassen. Das schützt die Mitarbeiter vor identifizierenden Veröffentlichungen in sozialen Medien.
Besonders wichtig: bei der Herausgabe der Videoaufzeichnungen an Dritte müssen die Daten anonymisiert werden, also Gesichter und Sprachen dürfen nicht auf die Person rückschließen lassen. Das schützt die Mitarbeiter vor identifizierenden Veröffentlichungen in sozialen Medien.
Umfangreiches Pressecho
- tagesschau.de: Bundespolizei darf Bodycams nutzen
- bild.de: Grünes Licht für Bodycam-Einsatz bei Bundespolizei
- n-tv.de: Bundespolizei bekommt Bodycams
- ZDFheute.de: Bundespolizei darf Bodycams nutzen
- zeit.de: Bundespolizei darf Bodycams einsetzen
- berliner-zeitung.de: Bundespolizei kann künftig Bodycams nutzen