Evaluierung der Neuorganisation der Bundespolizei
GdP Bundespolizei: Ziel verfehlt, Umgang unwürdig!
Gleichzeitig seien sowohl im Entscheidungsprozess zur Neuorganisation, als auch bei der Evaluierung der Ergebnisse die Beschäftigten der Bundespolizei, die Personalvertretungen und die Gewerkschaft der Polizei aus den notwendigen Beteiligungen und einem gemeinsamen Dialog ausgeschlossen worden.
„Die Beschäftigten mussten bereits die politische Entscheidung zur Neuorganisation und die damit verbundenen Ziele aus der Zeitung erfahren. Auch die Führung der Bundespolizei war in diesen Prozess nicht eingebunden. Dieses Verhalten hat sich jetzt bei der Evaluierung fortgesetzt: Die Beschäftigten der Bundespolizei hatten zu keinem Zeitpunkt die Möglichkeit, sich in den Prozess einzubringen. Die Gewerkschaft der Polizei wurde nicht beteiligt und die Ergebnisse wurden dann als Verschlusssache behandelt, so dass eine offene Befassung mit diesen Ergebnissen nicht möglich war“, so Josef Scheuring, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, Bezirk Bundespolizei.
Darüber hinaus wird aus Sicht der GdP die Stellungnahme des Bundespolizeihauptpersonalrates im Bericht des Bundesinnenministers an den Innenausschuss des Deutschen Bundestages vollkommen falsch dargestellt. Gleichzeitig würde mit dem Bericht zur Evaluierung der Neuorganisation eine weitere massive Verschlechterung der Arbeitsrahmenbedingungen der Beschäftigten vorgeschlagen. So soll die Dienstsitzfestlegung an den Revieren der Bundespolizei aufgehoben werden, um die Beschäftigten der Bundespolizei ständig und häufig über mehrere hundert Kilometer Entfernung einsetzen zu können. Die dazu notwendigen Fahrtwege und -zeiten müssten dann ohne jeden dienstlichen Ausgleich von den Beschäftigten geleistet werden. Die Personalvertretungen der Bundespolizei und die Gewerkschaft der Polizei lehnen dies vehement ab. Auch der Bundespolizeihauptpersonalrat hat in seiner Stellungnahme eindeutig dagegen Position bezogen. Diese wird dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages in der Stellungnahme des Bundesinnenministers jedoch vorenthalten.
„Insgesamt stellt das Verfahren einen unwürdigen, undemokratischen Prozess im Umgang mit den Interessen der Beschäftigten der Bundespolizei dar. Eine Polizei, die in oft schwierigen Rahmenbedingungen stets umfassend rechtsstaatlich und vorbildlich demokratisch nach außen zu handeln hat, darf selbst nach innen nicht undemokratisch behandelt werden. Dieses Verhalten haben die Beschäftigten der Bundespolizei nicht verdient”, so Scheuring weiter.