GdP-Bundespolizei: Wahlversprechen zur Senkung des Pensionsalters für polizeiliche Kräfte des Zolls einlösen
„Die Bundesregierung steht nach wie vor im Wort“, erinnert Frank Buckenhofer (GdP) Bundeskanzlerin Merkel (CDU) an Wahlversprechen ihrer Fraktion. Vor der Bundestagswahl antwortete die CDU/CSU-Fraktion auf die Frage, ob sie die Einschätzung teile, dass die hohen psychischen und physischen Belastungen der Beschäftigten in den Vollzugseinheiten des Zolls bei der Gestaltung der Lebensarbeitszeit, des Urlaubs und der regelmäßigen Arbeitszeit zu berücksichtigen sind: „Ziel muss sein, dass es Perspektive der Zollbediensteten mit Vollzugsaufgaben ist, auf Augenhöhe mit den weiteren Polizeien des Bundes zu stehen.“
Im Gegensatz zu ihren Kolleginnen und Kollegen in Bundespolizei und BKA beginnen die dem Bundesfinanzministerium unterstellten Vollzugskräfte des Zolls die Laufbahn im mittleren Dienst mit einer niedrigeren Besoldung, erhalten keine freie Heilfürsorge und müssen bereits heute bis zum 67. Lebensjahr arbeiten. Dazu sollen nicht mehr
einsatztaugliche Beamte in anderen Bereichen tätig werden. Ebenso sind der Anteil der Beförderungsämter im mittleren Dienst geringer und die Voraussetzungen für den Aufstieg in höhere Laufbahnen schlechter.
„Die Pensionsgrenze für Polizeivollzugsbeamte des Bundes ist kein Privileg oder gar Dank für erbrachte Leistungen. Der Vollzugsdienst in Bundespolizei, BKA und Zoll fordert schlichtweg seinen Tribut“, stellt Frank Buckenhofer, Vorsitzender der GdP Bezirksgruppe Zoll, klar. „Wer Streifenbeamte und Drogenfahnder nach 40 Jahren Einsatz als Finanz- oder Verwaltungsbeamte weiterbeschäftigt, vergeht sich an deren Gesundheit.“
Im Gegensatz zu ihren Kolleginnen und Kollegen in Bundespolizei und BKA beginnen die dem Bundesfinanzministerium unterstellten Vollzugskräfte des Zolls die Laufbahn im mittleren Dienst mit einer niedrigeren Besoldung, erhalten keine freie Heilfürsorge und müssen bereits heute bis zum 67. Lebensjahr arbeiten. Dazu sollen nicht mehr
einsatztaugliche Beamte in anderen Bereichen tätig werden. Ebenso sind der Anteil der Beförderungsämter im mittleren Dienst geringer und die Voraussetzungen für den Aufstieg in höhere Laufbahnen schlechter.
„Die Pensionsgrenze für Polizeivollzugsbeamte des Bundes ist kein Privileg oder gar Dank für erbrachte Leistungen. Der Vollzugsdienst in Bundespolizei, BKA und Zoll fordert schlichtweg seinen Tribut“, stellt Frank Buckenhofer, Vorsitzender der GdP Bezirksgruppe Zoll, klar. „Wer Streifenbeamte und Drogenfahnder nach 40 Jahren Einsatz als Finanz- oder Verwaltungsbeamte weiterbeschäftigt, vergeht sich an deren Gesundheit.“