GdP zum Aktionstag am 25. November
GdP-Frauen fordern: Hand in Hand gegen Gewalt an Frauen und Mädchen
Seit dem 1. Februar 2018 ist das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention, für Deutschland in Kraft. Gündner-Ede bezeichnet dies als Meilenstein, denn der Staat werde verpflichtet, Frauen von allen Formen von Gewalt zu schützen. „Was wir jetzt brauchen ist die Bereitschaft, diese Schritte zu gehen –- auch wenn es Geld kostet!“ so die Forderung der GdP-Frauen. Der Bund stellt nun in seinem Investitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ 120 Millionen Euro für den Ausbau von Frauenhäusern und Beratungsstellen in den nächsten vier Jahren zur Verfügung. Bereits im Januar soll das Programm starten.
Das Mitglied des GdP-Bundesfrauenvorstandes Christiane Kern, Leiterin der GdP-Arbeitsgruppe Häusliche Gewalt, betont, endlich gehe eine langjährige Forderung der Gewerkschaft der Polizei in Erfüllung. „Denn nach wie vor fehlt es in den Kommunen an breitgefächerten bedarfsgerechten Unterstützungssystemen. Frauen und insbesondere Frauen mit Kindern brauchen schnellen und unbürokratischen Schutz“, fordert sie. Laut Angaben der Bundesregierung fehlen mehr als 14.600 Schutzplätze für Frauen.
„Vor besonders großen Hürden stehen Frauen mit fehlenden Sprachkenntnissen und Mütter mit vielen oder schon älteren männlichen Kindern“, so Gündner-Ede. Auch hänge die Möglichkeit, Schutz in Frauenhäusern zu finden, vom Wohnort ab, da die Länder unterschiedlich gut aufgestellt seien. „Die enge Vernetzung zwischen Polizei, Beratungsstellen und insbesondere Frauenhäusern muss weiter vorangetrieben werden. Die stark begrenzte Platzzahl in Frauenhäusern führt immer wieder dazu, dass hilfesuchende Frauen abgewiesen werden müssen. Neben der Aufstockung der Kapazitäten sollte eine Möglichkeit zum schnellen Austausch regionaler Schutzzentren ermöglicht werden, bei der zugleich die Anonymität der Betroffenen auch aus datenschutzrechtlicher Sicht gewahrt wird“, erläutert Gündner-Ede und kritisiert: „Es kann nicht sein, dass Schutzbedürftige auf der Straße stehen, während einen Ort weiter noch Plätze im Frauenhaus verfügbar sind.“
Hier müssten nun Bund, Länder und Kommunen Hand in Hand gehen, so die GdP-Frauen, um das Geld für einen bedarfsgerechten Ausbau und die finanzielle Absicherung von Frauenhäusern und Beratungsstellen einzusetzen. Deshalb seien Runde Tische, an denen sich Expertinnen und Experten aus Polizei, Kommunalverwaltungen und Beratungsstellen vor Ort austauschen, wichtiger als je zuvor.
Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist ein bundesweites Beratungsangebot für Frauen, die Gewalt erlebt haben oder noch erleben. Unter der Nummer 08000 116 016 und via Online-Beratung werden Betroffene aller Nationalitäten, mit und ohne Behinderung – 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr unterstützt.
Das Mitglied des GdP-Bundesfrauenvorstandes Christiane Kern, Leiterin der GdP-Arbeitsgruppe Häusliche Gewalt, betont, endlich gehe eine langjährige Forderung der Gewerkschaft der Polizei in Erfüllung. „Denn nach wie vor fehlt es in den Kommunen an breitgefächerten bedarfsgerechten Unterstützungssystemen. Frauen und insbesondere Frauen mit Kindern brauchen schnellen und unbürokratischen Schutz“, fordert sie. Laut Angaben der Bundesregierung fehlen mehr als 14.600 Schutzplätze für Frauen.
„Vor besonders großen Hürden stehen Frauen mit fehlenden Sprachkenntnissen und Mütter mit vielen oder schon älteren männlichen Kindern“, so Gündner-Ede. Auch hänge die Möglichkeit, Schutz in Frauenhäusern zu finden, vom Wohnort ab, da die Länder unterschiedlich gut aufgestellt seien. „Die enge Vernetzung zwischen Polizei, Beratungsstellen und insbesondere Frauenhäusern muss weiter vorangetrieben werden. Die stark begrenzte Platzzahl in Frauenhäusern führt immer wieder dazu, dass hilfesuchende Frauen abgewiesen werden müssen. Neben der Aufstockung der Kapazitäten sollte eine Möglichkeit zum schnellen Austausch regionaler Schutzzentren ermöglicht werden, bei der zugleich die Anonymität der Betroffenen auch aus datenschutzrechtlicher Sicht gewahrt wird“, erläutert Gündner-Ede und kritisiert: „Es kann nicht sein, dass Schutzbedürftige auf der Straße stehen, während einen Ort weiter noch Plätze im Frauenhaus verfügbar sind.“
Hier müssten nun Bund, Länder und Kommunen Hand in Hand gehen, so die GdP-Frauen, um das Geld für einen bedarfsgerechten Ausbau und die finanzielle Absicherung von Frauenhäusern und Beratungsstellen einzusetzen. Deshalb seien Runde Tische, an denen sich Expertinnen und Experten aus Polizei, Kommunalverwaltungen und Beratungsstellen vor Ort austauschen, wichtiger als je zuvor.
Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist ein bundesweites Beratungsangebot für Frauen, die Gewalt erlebt haben oder noch erleben. Unter der Nummer 08000 116 016 und via Online-Beratung werden Betroffene aller Nationalitäten, mit und ohne Behinderung – 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr unterstützt.