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GdP: Notwendige Veränderungen im Diensthundewesen der Bundespolizei dürfen nicht weiter auf die lange Bank geschoben werden

Stillstand ist Rückschritt

Foto: GdP / Franziska Hutter

Die Bundespolizei muss sich im Diensthundewesen neu ausrichten.

Die Faktenlage:
  • Die Inhalte der Vorschriften zum Diensthundewesen sind nahezu 30 Jahre alt.
  • Die Aus- und Fortbildungskonzepte sind überaltert und halten den aktuellen Anforderungen nicht mehr stand.
  • Es sind nur 65 Prozent der Diensthundesollstärke in der Bundespolizei beschafft.
  • Knapp 30 Prozent der Diensthundeführerstellen sind aktuell unbesetzt.
  • Investitionen in die Liegenschaften der Diensthundeschulen der Bundespolizeiakademie und in die Zwingeranlagen der Bundespolizeidirektionen finden kaum statt.
  • Die Robustheit der Schutzhunde geht aufgrund der Veränderungen in der TierSchHuVo und schwindendem Erfahrungswissen in der Aus- und Fortbildung von Diensthunden zurück.
  • Aus der fehlenden Zentralstelle im Bundespolizeipräsidium resultieren in einigen Bundespolizeidirektionen Einsatzfähigkeiten von unter 50 Prozent gegenüber dem Soll gemäß Dienstpostenplan (ODP).

Trotz dieser Situation tragen die Diensthundeführerinnen und -führer mit ihren Hunden und das Diensthundewesen insgesamt täglich dazu bei, dass die Bundespolizei die ihr zugewiesenen Aufgaben erfüllen kann. Es gibt nahezu keinen Tag, an dem es nicht zu Angriffen gegen Polizeibeamtinnen und -beamte kommt. Der Schutz der Kolleginnen und Kollegen im Einsatzraum kann und muss durch den Einsatz von Diensthunden unterstützt werden. Schutzhunde sind nicht das Allheilmittel, aber sie schützen unsere Kolleginnen und Kollegen deutlich. Der zunehmenden Bedrohungslage kann auch mit tatsächlich robusten Schutzhunden begegnet werden. Polizeihunde entfachen bei Bürgerinnen und Bürgern Urschutzgefühle oder Urängste. Aus diesem Respekt vor Diensthunden und dem Bewusstsein eigener Schmerzen beim Angriff auf Einsatzkräfte mit Diensthund sollte sich der Wille der Bundespolizei ausdrücken, endlich notwendige Reformen im Diensthundewesen durchzuführen.

Wir richten den Blick für das Diensthundewesen in der Bundespolizei nach vorne und fordern vom Bundespolizeipräsidium:
  1. Konkrete Vorgaben des Bundespolizeipräsidiums an die Bundespolizeidirektionen zur Schließung der Schere zwischen dem Soll und Ist an Diensthunden. Einsatzstärken unter 50 Prozent zum Soll sind nicht akzeptabel.
  2. Sofortige Ausschreibung der vakanten Diensthundeführerstellen in den Bundespolizeidirektionen.
  3. Bereitstellung notwendiger Haushaltsmittel zum Ankauf von Diensthunden und der dazugehörigen Ausstattung.
  4. Einführung eines neuen modularen Ausbildungssystems für robuste Schutzhunde, Sprengstoffspürhunde und Dualhunde sowie die Umsetzung des durch die Bundespolizeiakademie entwickelten Konzeptes für eine zeitgemäße, nutzbringende Ausbildung von Schutz- und Sprengstoffhunden durch das Bundespolizeipräsidium.
  5. Umsetzung des überfälligen Personalaufwuchses an den Diensthundeschulen der BPOLAK. Der Bundespolizei muss es möglich sein, Dienstposten und Planstellen zur Bewältigung der Aufgaben an den Diensthundeschulen zur Verfügung zu stellen. Bis zum Abschuss der Maßnahme müssen die Bundespolizeidirektionen die Diensthundeschulen vor Ort unterstützen.
  6. Durchführung überfälliger Investitionen in die Diensthundeschulen und in Zwingeranlagen der Bundespolizeidirektionen.
  7. Notwendige Einrichtung einer Zentralstelle / Kopfstelle im BPOLP. Ohne Steuerung / Fachaufsicht aus dem BPOLP läuft das Diensthundewesen weiterhin semiprofessionell. Die Aus- und Fortbildung muss einheitlich sein, die Einsatzstärken müssen tagaktuell zentral erfasst werden.
  8. Reine Kontroll- und Streifenbeamtenstellen mit Diensthund geführt in Unterstützungsgruppen innerhalb der Direktionen (keine Zugleichfunktionen mehr). Die Diensthundeführerin bzw. der Diensthundeführer ist in erster Linie Polizeibeamte bzw. -beamter, jedoch mit einem ganz speziellen Einsatzmittel, was sie oder ihn für bestimmte Einsatzlagen besonders qualifiziert.
  9. Organisatorische Untersuchung der Dienstpostenbewertung (mD/gD) in Hinblick auf die Attraktivität der Diensthundeführerinnen und Diensthundeführer.

Die Gewerkschaft der Polizei fordert aufgrund der Aktualität der Lage von der Führung die Durchsetzung notwendiger Reformen im Diensthundewesen, ein Umdenken vom Verwalten zum Führen. Zum Schutz unserer gesellschaftlichen Werte und zum Schutz unserer Kolleginnen und Kollegen.
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