GdP zu vermeintlich latentem Rassismus bei Sicherheitskräften
Hüber: „Die Polizei braucht keine verbalen Backpfeifen von Frau Esken“
Latenten Rassismus gebe es auch bei deutschen Sicherheitskräften, so äußert sich SPD-Chefin Saskia Esken aktuell in der Presse. Sie fordere eine unabhängige Aufarbeitung von Gewalt und Rassismus bei der deutschen Polizei sowie eine unabhängige Beschwerdestelle, um solche Vergehen aufzuarbeiten. Der GdP-Bezirk Bundespolizei stimmt der SPD-Vorsitzenden zu – allerdings ausschließlich in dem Punkt, dass für Rassisten und Extremisten weder in der Bundespolizei noch in einer anderen Sicherheitsbehörde Platz sein darf. Jedoch: „Die Äußerungen von übermäßiger Gewaltanwendung und Rassismus erwecken den Eindruck, dass Frau Esken nicht über die Polizeien in Deutschland spricht“, sagt Sven Hüber, stellvertretender Vorsitzender der GdP für die Bundespolizei. Polizistinnen und Polizisten brauchen Vertrauen durch die Politik und haben es aufgrund ihres Selbstverständnisses als Bürgerpolizei auch verdient.
Die Rechtmäßigkeitskontrolle des polizeilichen Handelns in Deutschland obliegt grundsätzlich den ordentlichen Gerichten und nicht Beauftragten. Jeder Mensch hat das Recht jede polizeiliche Maßnahme bei einem Verwaltungsgericht überprüfen zu lassen und dafür auch gegebenenfalls Prozesskostenhilfe zu erhalten. Die Unabhängigkeit der Richter garantiert dabei, dass die Rechte der Bürgerinnen und Bürger vollumfänglich gewahrt werden und steht einem vermeintlichen Korpsgeist völlig entgegen.
Darüber hinaus gibt es für Eskens Behauptung von übermäßiger oder rassistischer Gewaltanwendung bei den deutschen Polizeien keinerlei Grundlage. „Die Vorwürfe haben mit der Realität nichts zu tun und sind vollkommen unbelegt“, so Hüber. Im Gegenteil: Der Erwerb interkultureller Kompetenz ist ein zentraler Bestandteil der Ausbildung in der Bundespolizei. Und: „Gerade der Bundespolizei, die im Jahr 2015 hunderttausende Menschen auf der Flucht an unseren Grenzen aufgenommen und betreut hat, zu unterstellen, sie hätte als Organisation latenten Rassismus in sich ist absolut inakzeptabel“, bekräftigt Hüber. Dies sei innerhalb kurzer Zeit bereits das zweite Mal, dass sich die SPD-Vorsitzende mit dem Schüren von Vorurteilen und Ressentiments gegen die demokratisch verfassten und kontrollierten Polizeien in Deutschland stelle, so der Gewerkschafter und bilanziert: „Meine Kolleginnen und Kollegen brauchen keine verbalen Backpfeifen von Frau Esken“.
Die Rechtmäßigkeitskontrolle des polizeilichen Handelns in Deutschland obliegt grundsätzlich den ordentlichen Gerichten und nicht Beauftragten. Jeder Mensch hat das Recht jede polizeiliche Maßnahme bei einem Verwaltungsgericht überprüfen zu lassen und dafür auch gegebenenfalls Prozesskostenhilfe zu erhalten. Die Unabhängigkeit der Richter garantiert dabei, dass die Rechte der Bürgerinnen und Bürger vollumfänglich gewahrt werden und steht einem vermeintlichen Korpsgeist völlig entgegen.
Darüber hinaus gibt es für Eskens Behauptung von übermäßiger oder rassistischer Gewaltanwendung bei den deutschen Polizeien keinerlei Grundlage. „Die Vorwürfe haben mit der Realität nichts zu tun und sind vollkommen unbelegt“, so Hüber. Im Gegenteil: Der Erwerb interkultureller Kompetenz ist ein zentraler Bestandteil der Ausbildung in der Bundespolizei. Und: „Gerade der Bundespolizei, die im Jahr 2015 hunderttausende Menschen auf der Flucht an unseren Grenzen aufgenommen und betreut hat, zu unterstellen, sie hätte als Organisation latenten Rassismus in sich ist absolut inakzeptabel“, bekräftigt Hüber. Dies sei innerhalb kurzer Zeit bereits das zweite Mal, dass sich die SPD-Vorsitzende mit dem Schüren von Vorurteilen und Ressentiments gegen die demokratisch verfassten und kontrollierten Polizeien in Deutschland stelle, so der Gewerkschafter und bilanziert: „Meine Kolleginnen und Kollegen brauchen keine verbalen Backpfeifen von Frau Esken“.