GdP zur Pressekonferenz von BMI und BPOLP:
„Gute Arbeit besser würdigen“
Gerade vor dem Hintergrund dieser Erfolgsbilanz ist es aus Sicht der Gewerkschaft der Polizei (GdP) nicht nachvollziehbar, dass die Volllast, der die Beschäftigten der Bundespolizei ausgesetzt sind, vom Bundesinnenministerium ignoriert wird. Im Gegenteil: Das Bundesinnenministerium hat verfügt, dass bei Abwesenheit vom dienstplanmäßigen Dienst die vorgesehene Anrechnung auf die Arbeitszeit rückwirkend nicht vorgenommen wird. Das gilt zum Beispiel bei Erholungsurlaub, Krankheit oder Sonderurlaub. Das kann dazu führen, dass ein mehrtägiger Urlaub mit erheblichen Minusstunden zu Buche schlägt. Die Folge wären zusätzliche Arbeitstage, nur um den gesetzlich zustehenden Erholungsurlaub nehmen zu können. Auch bei längerer Krankheit würden Minusstunden anwachsen. „Es kann wohl kaum erwartet werden, dass wegen der Überlastungssituation erkrankte Beamtinnen und Beamte irgend eine Art von Verständnis dafür aufbringen, nach Rückkehr aus der Krankheit mit einem gegenüber dem gültigen Dienstplan versehenen ‚Minus‘ und einer Aufforderung zur Nacharbeit konfrontiert zu werden“, so Jörg Radek, Vorsitzender der GdP für die Bundespolizei.