Gewalt gegen Polizeibeschäftigte
GdP: Es fehlen nicht die Erkenntnisse, es fehlen die Konsequenzen
Ergebnisse sind:
Über das Bild von Polizeibeschäftigten als Opfer von Gewalt besteht Klarheit. Es gibt kein Erkenntnisdefizit.
Was wir brauchen, ist Klarheit über die Anwendung des geschaffenen Strafrahmens durch die Justiz.
Was wir brauchen, sind Konsequenzen!
- Einführung des Tatbestands „Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte“ (§ 114 StGB), Strafrahmen bis zu fünf Jahren; in Abgrenzung zur Bestrafung von Widerstand gegen Polizeibeamte
- Lagebild „Gewaltattacken gegen Polizeibeamte“
- Aufnahme in die „Polizeiliche Kriminalstatistik“
Über das Bild von Polizeibeschäftigten als Opfer von Gewalt besteht Klarheit. Es gibt kein Erkenntnisdefizit.
Was wir brauchen, ist Klarheit über die Anwendung des geschaffenen Strafrahmens durch die Justiz.
Was wir brauchen, sind Konsequenzen!