Gewerkschaft der Polizei:
Unterbringung Ausreisepflichtiger bleibt Ländersache, auch in Sachsen
Schuster hatte gegenüber MDR AKTUELL gesagt, die Bundespolizei organisiere die Rückführung, deshalb sollte der Bund auch ein Ausreisezentrum einrichten.
„Das ist ein politisches Irrlichtern“, kommentierte Andreas Roßkopf, Vorsitzender GdP-Bezirk Bundespolizei | Zoll. „Da kennt ein Landesinnenminister wohl seine eigenen gesetzlichen Aufgaben nicht.“
Die GdP verweist darauf, dass die Organisation der Rückführung keinesfalls, wie Schuster behauptet, „Sache der Bundespolizei“ sei, sondern nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes vielmehr von den dafür zuständigen Ausländerbehörden der Bundesländer zu organisieren ist.
„Die Länderzuständigkeit ist auch sinnvoll, denn die Ausländerbehörden kennen die Menschen, die individuellen Umstände und die Gegebenheiten vor Ort am besten“, so der Gewerkschafter. „Die Bundespolizei ist gesetzlich gar nicht zuständig für eine Heimunterbringung Ausreisepflichtiger. Wir sind Grenzpolizei und Ermittlungsbehörde, keine Verwahranstalt. Und wir würden für die Ideen aus Sachsen auch keinen Mann und keine Frau von der Grenze abziehen.“
„Wenn das Land Sachsen mehr Abschiebungen erreichen will, muss es deutlich mehr bei seinen Ausländerbehörden und bei Abschiebehaftplätzen investieren. Da kann man sich ein Beispiel an anderen Bundesländern nehmen“, so Roßkopf und ergänzt: „Aber gerade da fehlt es an Taten. Lamentieren ist kein Politikersatz.“
Sachsen lag mit 565 Abschiebungen im Jahr 2022 nur auf Platz 8 des Vergleichs aller Bundesländer, während im gleichen Zeitraum aus Bayern 2.046 Abschiebungen erfolgten und aus Nordrhein-Westfalen sogar 3.118. (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/372394/umfrage/abschiebungen-aus-deutschland-nach-bundeslaendern/).
Nach Erkenntnissen der GdP fehlt es in Sachsen vor allem an Abschiebehaftplätzen, was dazu führt, dass Ausreisepflichtige bei richterlicher Haftanordnung erst langwierig in aufwändiger Polizeibegleitung von Sachsen in andere Bundesländer hin- und hergefahren werden müssen.
Bundesweit hatte sich die Zahl der dringend benötigten Abschiebehaftplätze nach Angaben der Bundesregierung (Bundestags-Drs. 20/6636) zwischen 2019 und 2022 nur von 577 auf 625 erhöht.
„Das ist ein politisches Irrlichtern“, kommentierte Andreas Roßkopf, Vorsitzender GdP-Bezirk Bundespolizei | Zoll. „Da kennt ein Landesinnenminister wohl seine eigenen gesetzlichen Aufgaben nicht.“
Die GdP verweist darauf, dass die Organisation der Rückführung keinesfalls, wie Schuster behauptet, „Sache der Bundespolizei“ sei, sondern nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes vielmehr von den dafür zuständigen Ausländerbehörden der Bundesländer zu organisieren ist.
„Die Länderzuständigkeit ist auch sinnvoll, denn die Ausländerbehörden kennen die Menschen, die individuellen Umstände und die Gegebenheiten vor Ort am besten“, so der Gewerkschafter. „Die Bundespolizei ist gesetzlich gar nicht zuständig für eine Heimunterbringung Ausreisepflichtiger. Wir sind Grenzpolizei und Ermittlungsbehörde, keine Verwahranstalt. Und wir würden für die Ideen aus Sachsen auch keinen Mann und keine Frau von der Grenze abziehen.“
„Wenn das Land Sachsen mehr Abschiebungen erreichen will, muss es deutlich mehr bei seinen Ausländerbehörden und bei Abschiebehaftplätzen investieren. Da kann man sich ein Beispiel an anderen Bundesländern nehmen“, so Roßkopf und ergänzt: „Aber gerade da fehlt es an Taten. Lamentieren ist kein Politikersatz.“
Sachsen lag mit 565 Abschiebungen im Jahr 2022 nur auf Platz 8 des Vergleichs aller Bundesländer, während im gleichen Zeitraum aus Bayern 2.046 Abschiebungen erfolgten und aus Nordrhein-Westfalen sogar 3.118. (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/372394/umfrage/abschiebungen-aus-deutschland-nach-bundeslaendern/).
Nach Erkenntnissen der GdP fehlt es in Sachsen vor allem an Abschiebehaftplätzen, was dazu führt, dass Ausreisepflichtige bei richterlicher Haftanordnung erst langwierig in aufwändiger Polizeibegleitung von Sachsen in andere Bundesländer hin- und hergefahren werden müssen.
Bundesweit hatte sich die Zahl der dringend benötigten Abschiebehaftplätze nach Angaben der Bundesregierung (Bundestags-Drs. 20/6636) zwischen 2019 und 2022 nur von 577 auf 625 erhöht.