Ministerin-Besuch im AFZ Bamberg
Auch diese Punkte müssen jetzt angepackt werden
Sven Hüber als stellvertretender GdP-Bundesvorsitzender hat die weiteren Themen des Gesprächs in einem Brief an Nancy Faeser, Yasmin Fahimi und Hans-Georg Engelke, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern und für Heimat, noch einmal zusammengefasst. Die Ministerin hatte bereits während des Termins angekündigt, dass sicherlich aus den besprochenen Punkten einige Prüfaufträge erwachsen dürften:
1. Beendigung der Pflicht zur Verauslagung von privatärztlichen Behandlungskosten bei Durchgangsärzten pp. im Zusammenhang mit Verletzungen nach (angezeigten) Dienstunfällen GdP-Vorschlag: Die Beamtinnen und Beamten erhalten mit der Dienstunfallmeldung eine Kostenübernahmeerklärung der Heilfürsorgestelle oder des BPOLP gegenüber den behandelnden Ärzten und Leistungserbringern mit der Maßgabe der Direktabrechnung mit der Bundespolizei.
2. „Lehren aus Kusel“: Verbesserung der Dienstunfallversorgung für Anwärterinnen und Anwärter bei qualifizierten Dienstunfällen im Rahmen der Praktika pp.
3. Organisation amtlicher Unterbringung während der Praktika (vor allem in Ballungsräumen) statt der Eigensuche von kurzfristigem Wohnraum; Prüfung mit der BImA zur Einrichtung von Polizeiwohnheimen insbesondere bei Praktikumsdienststellen in Ballungsräumen
4. Aufnahme der ledigen Beamtinnen und Beamten in den Gesetzentwurf zur beabsichtigten Gewährung eines Ergänzungszuschusses zur Abdeckung der Wohnkosten nach Ausbildungsende in Hochpreisregionen und Ballungsräumen
5. Schnellere Zusagen nach bestandenem Auswahlverfahren
6. Rückkehr zur regionalisierten Einstellung (nicht mehr Bundespolizeiakademie ist Einstellungsbehörde, sondern die regionalen Bundespolizeidirektionen als Bedarfsträger, die auch die Personalplanung betreiben)
7. Etablierung eines Systems einer zwei- bis dreijährigen Erstverwendung in Personalbedarfsdientstellen – verbindliche Anschlussverwendungszusage in der Ziel-/Heimatregion oder in der Wunschverwendung
8. Prüfung der Etablierung eines Systems der Vorbereitung auf die Ausbildung (Herstellen der Ausbildungsreife analog Studienkolleg / „Fachschule 2.0“ analog BGS-Ausbildungshistorie) zur Erhöhung der Zahl geeigneter Bewerbungen und Verringerung der Abbrecherquote
9. Prüfung der Entfristung von Beschäftigungsverhältnissen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Akademie durch haushaltsmäßige vorübergehende Inanspruchnahme von freien Planstellen A 7 zur Vermeidung weiterer Personalfluktuation zu kommunalen Arbeitgebern
1. Beendigung der Pflicht zur Verauslagung von privatärztlichen Behandlungskosten bei Durchgangsärzten pp. im Zusammenhang mit Verletzungen nach (angezeigten) Dienstunfällen GdP-Vorschlag: Die Beamtinnen und Beamten erhalten mit der Dienstunfallmeldung eine Kostenübernahmeerklärung der Heilfürsorgestelle oder des BPOLP gegenüber den behandelnden Ärzten und Leistungserbringern mit der Maßgabe der Direktabrechnung mit der Bundespolizei.
2. „Lehren aus Kusel“: Verbesserung der Dienstunfallversorgung für Anwärterinnen und Anwärter bei qualifizierten Dienstunfällen im Rahmen der Praktika pp.
- Gewährung der gleichen Dienstunfallversorgung wie bei Beamtinnen und Beamten auf Probe bzw. Lebenszeit
- Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage bei qualifizierten Dienstunfällen nicht mehr abhängig von vorheriger zweijähriger Bezugsdauer machen
- Erhöhung der einmaligen Unfallentschädigung (gilt dann für alle Beamtenverhältnisse) bei Tod oder Verletzung infolge eines rechtswidrigen Angriffs
3. Organisation amtlicher Unterbringung während der Praktika (vor allem in Ballungsräumen) statt der Eigensuche von kurzfristigem Wohnraum; Prüfung mit der BImA zur Einrichtung von Polizeiwohnheimen insbesondere bei Praktikumsdienststellen in Ballungsräumen
4. Aufnahme der ledigen Beamtinnen und Beamten in den Gesetzentwurf zur beabsichtigten Gewährung eines Ergänzungszuschusses zur Abdeckung der Wohnkosten nach Ausbildungsende in Hochpreisregionen und Ballungsräumen
5. Schnellere Zusagen nach bestandenem Auswahlverfahren
6. Rückkehr zur regionalisierten Einstellung (nicht mehr Bundespolizeiakademie ist Einstellungsbehörde, sondern die regionalen Bundespolizeidirektionen als Bedarfsträger, die auch die Personalplanung betreiben)
7. Etablierung eines Systems einer zwei- bis dreijährigen Erstverwendung in Personalbedarfsdientstellen – verbindliche Anschlussverwendungszusage in der Ziel-/Heimatregion oder in der Wunschverwendung
8. Prüfung der Etablierung eines Systems der Vorbereitung auf die Ausbildung (Herstellen der Ausbildungsreife analog Studienkolleg / „Fachschule 2.0“ analog BGS-Ausbildungshistorie) zur Erhöhung der Zahl geeigneter Bewerbungen und Verringerung der Abbrecherquote
9. Prüfung der Entfristung von Beschäftigungsverhältnissen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Akademie durch haushaltsmäßige vorübergehende Inanspruchnahme von freien Planstellen A 7 zur Vermeidung weiterer Personalfluktuation zu kommunalen Arbeitgebern