GdP-geführte Personalräte – durchsetzungsstark!
Personalrat setzt mit GdP-Power neue Eingruppierungsrichtlinie für Lehrkräfte durch
Zunächst hatten die Personalvertreterinnen und -vertreter das Mitbestimmungsrecht an den Eingruppierungsrichtlinien gerichtlich durchgesetzt. Nunmehr hat das BMI dem Hauptpersonalrat neue, verbesserte Eingruppierungsrichtlinien zur Mitbestimmung vorgelegt.
Die neue Richtlinie enthält deutliche Verbesserungen: So können Lehrende, die auch als Fachkoordinatoren tätig sind, die Entgeltgruppe 14 erreichen. Auch können zukünftig Lehrende, die ein Lehramtsstudium, aber kein Referendariat und / oder 2. Staatsexamen vorweisen, bei einschlägiger Berufserfahrung von fünf Jahren die Entgeltgruppe 13 ohne Einschränkungen erreichen.
Durch Übergangsregelungen wird sichergestellt, dass den Lehrkräften, die bereits eingestellt und eingruppiert sind, durch die neue Richtlinie kein Nachteil entsteht, sondern eine Bestandsschutzregelung und die Möglichkeit zum Antrag auf neue Eingruppierung eröffnet wird.
Der Bundespolizeihauptpersonalrat wird den Entwurf nun im Mitbestimmungsverfahren eingehend prüfen.
Ihr wollt mehr wissen? Weitere Informationen zur Eingruppierungsrichtlinie erhaltet Ihr bei Eurer GdP-Kreisgruppe vor Ort.
Die neue Richtlinie enthält deutliche Verbesserungen: So können Lehrende, die auch als Fachkoordinatoren tätig sind, die Entgeltgruppe 14 erreichen. Auch können zukünftig Lehrende, die ein Lehramtsstudium, aber kein Referendariat und / oder 2. Staatsexamen vorweisen, bei einschlägiger Berufserfahrung von fünf Jahren die Entgeltgruppe 13 ohne Einschränkungen erreichen.
Durch Übergangsregelungen wird sichergestellt, dass den Lehrkräften, die bereits eingestellt und eingruppiert sind, durch die neue Richtlinie kein Nachteil entsteht, sondern eine Bestandsschutzregelung und die Möglichkeit zum Antrag auf neue Eingruppierung eröffnet wird.
Der Bundespolizeihauptpersonalrat wird den Entwurf nun im Mitbestimmungsverfahren eingehend prüfen.
Ihr wollt mehr wissen? Weitere Informationen zur Eingruppierungsrichtlinie erhaltet Ihr bei Eurer GdP-Kreisgruppe vor Ort.