GdP siegt vor Gericht
Ruhezeiten aus G7-Einsatz gelten als Bereitschaft
Vor dem Oberverwaltungsgericht Münster wurde eine Musterklage zum G7-Einsatz im Jahr 2015 in Schloss Elmau (weitere Informationen hier) und zur Bilderberg-Konferenz in Österreich verhandelt. Das Ergebnis: Ruhezeiten, die für Bundespolizistinnen und Bundespolizisten anlässlich des Einsatzes im Dienstplan festgeschrieben waren, sind arbeitszeitrechtlich als Bereitschaft zu sehen und mit Freizeit auszugleichen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Ruhezeiten für die Beamtinnen und Beamten keine autonome Freizeitgestaltung waren.
Ein ausführlicher Bericht zum Thema folgt.
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