Tarif-Info: Dienstvereinbarung zur leistungsbezogenen Stufenlaufzeitverkürzung
Wo hakt es und wie geht es jetzt weiter?
Die Verkürzung der Stufenlaufzeit nach § 17 Absatz 2 Satz 1 TVöD – worum geht es hier eigentlich genau?
Bei der Verkürzung der Stufenlaufzeit handelt es sich um ein Instrument zur Anerkennung der überdurchschnittlichen Leistungen besonders engagierter Kolleginnen und Kollegen. Die regulären Zeiträume bis zum Erreichen der Erfahrungsstufen 4 bis 6 werden hier verkürzt, entsprechend früher können sich Kolleginnen und Kollegen über den Stufenaufstieg und somit die Erhöhung ihrer Bezüge freuen.
Warum habe ich davon noch nie etwas gehört bzw. warum sind mir keine Kolleginnen und Kollegen bekannt, die in den Genuss der Verkürzung der Stufenlaufzeit gekommen sind?
In vielen Dienststellen ist dieses Instrument entweder unbekannt oder wird restriktiv bis gar nicht angewendet. Gut, dass es GdP-geführte Personalräte gibt, die diese Option bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und bei der Dienststelle ins Gespräch bringen!
Wozu eine Dienstvereinbarung? Das ist doch im Tarifvertrag geregelt?
Anträge auf Anwendung der Regelungen des § 17 Abs. 2 Satz 1 TVöD konnten und können jederzeit gestellt werden. Der Haken an der Sache: Die Bewilligung der Anträge lag bisher ausschließlich im Ermessen der Arbeitgeber. Häufig wurden diesbezügliche Anträge mit dem Hinweis auf fehlende Haushaltsmittel abgelehnt. Genau hier kommt die Dienstvereinbarung ins Spiel. Diese verpflichtet die Arbeitgeber, Anträge auf Stufenlaufzeitverkürzung im Rahmen einer festzulegenden Quote zu bewilligen.
Stimmt es, dass Anträge auf Verkürzung der Stufenlaufzeit zurzeit nicht gestellt werden können, da die Arbeitgeberseite die Inkraftsetzung der Dienstvereinbarung aufgeschoben hat?
Die Rechtsnormen einer Dienstvereinbarung gelten für die Dienststelle und die vom Geltungsbereich erfassten Beschäftigten unmittelbar und zwingend! Abweichungen zu Ungunsten der Beschäftigten sind nicht möglich. Lasst Euch also nicht verunsichern und stellt Anträge bzw. unterstützt Eure Kolleginnen und Kollegen dabei. Wichtig: Bitte informiert Eure GdP-Kreis- oder Direktionsgruppe unbedingt darüber, falls Eure Anträge negativ beschieden bzw. nicht entgegengenommen oder bearbeitet werden!
Antragstellung – wie geht es und was muss ich beachten?
Die zentrale Rolle bei der Antragstellung spielt das Referenzschreiben der oder des Vorgesetzten, welches die überdurchschnittlichen Leistungen der bzw. des Beschäftigten bescheinigt und dem formlosen Antrag beiliegen muss. Als weitere Voraussetzung muss ein gewisser Anteil der aktuell zurückzulegenden Stufenlaufzeit bereits erfüllt sein. Unser Tipp: Schaut hier genau hin und wägt ab, zu welchem Zeitpunkt die Antragstellung sinnvoll ist, damit Ihr bzw. Eure Kolleginnen und Kollegen maximal profitieren könnt.
Bei Fragen zur Umsetzung der Dienstvereinbarung oder zur Antragstellung steht das Expertenteam der #gdpfamilie Euch mit Rat und Tat zur Seite!
Wartezeiten
Von Stufe 3 nach 4 = 1 Jahr
Von Stufe 4 nach 5 = 2 Jahre
Von Stufe 5 nach 6 = 3 Jahre
Preisverdächtig!
Und jetzt heißt es für uns alle: Mitfiebern! Die Dienstvereinbarung und somit der GdP-geführte Bundespolizeihauptpersonalrat (BHPR) wurde für den Deutschen Personalrätepreis 2024 des Bund-Verlages nominiert! Besonders Rüdiger Maas, dessen Hartnäckigkeit und Verhandlungsgeschick im Sinne der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Zustandekommen der Dienstvereinbarung und insbesondere die Einbeziehung der Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer ermöglicht hat, danken wir ganz herzlich und drücken ganz fest die Daumen für die Preisverleihung im kommenden November!
Bei der Verkürzung der Stufenlaufzeit handelt es sich um ein Instrument zur Anerkennung der überdurchschnittlichen Leistungen besonders engagierter Kolleginnen und Kollegen. Die regulären Zeiträume bis zum Erreichen der Erfahrungsstufen 4 bis 6 werden hier verkürzt, entsprechend früher können sich Kolleginnen und Kollegen über den Stufenaufstieg und somit die Erhöhung ihrer Bezüge freuen.
Warum habe ich davon noch nie etwas gehört bzw. warum sind mir keine Kolleginnen und Kollegen bekannt, die in den Genuss der Verkürzung der Stufenlaufzeit gekommen sind?
In vielen Dienststellen ist dieses Instrument entweder unbekannt oder wird restriktiv bis gar nicht angewendet. Gut, dass es GdP-geführte Personalräte gibt, die diese Option bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und bei der Dienststelle ins Gespräch bringen!
Wozu eine Dienstvereinbarung? Das ist doch im Tarifvertrag geregelt?
Anträge auf Anwendung der Regelungen des § 17 Abs. 2 Satz 1 TVöD konnten und können jederzeit gestellt werden. Der Haken an der Sache: Die Bewilligung der Anträge lag bisher ausschließlich im Ermessen der Arbeitgeber. Häufig wurden diesbezügliche Anträge mit dem Hinweis auf fehlende Haushaltsmittel abgelehnt. Genau hier kommt die Dienstvereinbarung ins Spiel. Diese verpflichtet die Arbeitgeber, Anträge auf Stufenlaufzeitverkürzung im Rahmen einer festzulegenden Quote zu bewilligen.
Stimmt es, dass Anträge auf Verkürzung der Stufenlaufzeit zurzeit nicht gestellt werden können, da die Arbeitgeberseite die Inkraftsetzung der Dienstvereinbarung aufgeschoben hat?
Die Rechtsnormen einer Dienstvereinbarung gelten für die Dienststelle und die vom Geltungsbereich erfassten Beschäftigten unmittelbar und zwingend! Abweichungen zu Ungunsten der Beschäftigten sind nicht möglich. Lasst Euch also nicht verunsichern und stellt Anträge bzw. unterstützt Eure Kolleginnen und Kollegen dabei. Wichtig: Bitte informiert Eure GdP-Kreis- oder Direktionsgruppe unbedingt darüber, falls Eure Anträge negativ beschieden bzw. nicht entgegengenommen oder bearbeitet werden!
Antragstellung – wie geht es und was muss ich beachten?
Die zentrale Rolle bei der Antragstellung spielt das Referenzschreiben der oder des Vorgesetzten, welches die überdurchschnittlichen Leistungen der bzw. des Beschäftigten bescheinigt und dem formlosen Antrag beiliegen muss. Als weitere Voraussetzung muss ein gewisser Anteil der aktuell zurückzulegenden Stufenlaufzeit bereits erfüllt sein. Unser Tipp: Schaut hier genau hin und wägt ab, zu welchem Zeitpunkt die Antragstellung sinnvoll ist, damit Ihr bzw. Eure Kolleginnen und Kollegen maximal profitieren könnt.
Bei Fragen zur Umsetzung der Dienstvereinbarung oder zur Antragstellung steht das Expertenteam der #gdpfamilie Euch mit Rat und Tat zur Seite!
Wartezeiten
Von Stufe 3 nach 4 = 1 Jahr
Von Stufe 4 nach 5 = 2 Jahre
Von Stufe 5 nach 6 = 3 Jahre
Preisverdächtig!
Und jetzt heißt es für uns alle: Mitfiebern! Die Dienstvereinbarung und somit der GdP-geführte Bundespolizeihauptpersonalrat (BHPR) wurde für den Deutschen Personalrätepreis 2024 des Bund-Verlages nominiert! Besonders Rüdiger Maas, dessen Hartnäckigkeit und Verhandlungsgeschick im Sinne der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Zustandekommen der Dienstvereinbarung und insbesondere die Einbeziehung der Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer ermöglicht hat, danken wir ganz herzlich und drücken ganz fest die Daumen für die Preisverleihung im kommenden November!