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Vorsicht:

Seit dem 1. Januar drohen Zeitabzüge

Wie wir bereits berichteten, beabsichtigt das Bundesinnenministerium ab 1. Januar 2020 den aus unserer Sicht rechtswidrigen Erlass zur Zeitkürzung bei Urlaub und Krankheit in Kraft treten zu lassen.

Gegen den Widerstand des GdP-geführten Hauptpersonalrats wurde verfügt, dass die Ruhepausen an Tagen, an denen Beamte krank sind, Urlaub oder Sonderurlaub haben, von der Arbeitszeit abgezogen werden (vgl. hier). In ePlan sollen diese Zeiten ab dem 1. Januar 2020 abgezogen werden.

Auch wenn wir bemüht sind, dies abzuwenden, möchten wir Euch nochmal darauf hinweisen, dass Ihr bis dahin zur Wahrung Eurer Ansprüche ab dem Jahreswechsel sehr zeitnah einen Antrag auf korrigierte, vollständige Zeitgutschrift stellen müsst, wenn Ihr betroffen seid.

Nutzt dazu den Musterantrag, den Ihr bei Euren GdP-Kreisgruppen, den GdP-Vertrauensleuten Eurer Dienststelle und/oder im geschlossenen Mitgliederbereich auf unserer Homepage unter Infothek > Arbeitshilfen > Musterantrag auf Zeitgutschrift bekommt.
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