GdP erwirkt wegweisende Änderungen des TVÖD zugunsten der Beschäftigten
Anträge der GdP Bundesbereitschaftspolizei umgesetzt
Ebenfalls im Rahmen des 4. Ordentlichen Delegiertentages unserer Direktionsgruppe wurde die nicht nachvollziehbare „5t – Grenze“ als Eingruppierungsmerkmal im Kraftfahrerbereich bemängelt. Noch nicht erreicht werden konnte die Anerkennung der einschlägigen Berufsausbildung „Berufskraftfahrer*in“, die der geschäftsführende Direktionsgruppenvorstand gefordert hatte, hier bleiben wir selbstverständlich weiterhin für Euch am Ball und freuen uns zunächst über die jetzt festgeschriebene Absenkung dieser Grenze auf 3,5t zulässiger Gesamtlast der Kraftfahrzeuge.
Die gemäß § 29 TVöD vorgesehene Arbeitsbefreiung im Falle der Niederkunft oder des Ablebens kommen jetzt auch im Zusammenhang mit Lebenspartnern ohne Trauschein zur Anwendung.
Die erreichten Verbesserungen sind Anlass stolz zu sein und Motivation, sie unterstreichen das Gewicht unserer Stimme im Sinne unserer Kolleginnen und Kollegen! Wir werden uns weiterhin unermüdlich für Eure Belange einsetzen, an Ideen und Aufgaben mangelt es nicht. Weitere Anträge der Direktionsgruppe Bundesbereitschaftspolizei, z.B. zur Eingruppierung der Küchenmeister*innen, zur Festschreibung des unveränderten Entgeltanspruches der / die Kraftfahrer*innen während pandemischer Lagen sowie zur Überarbeitung der Anforderungsprofile der Tarifbeschäftigten haben bereits ebenfalls die Zustimmung des GdP Bundeskongresses gefunden!