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Neufassung der Durchführungshinweise zur Stufenzuordnung im Tarifbereich

Fuldatal.

Mit Rundschreiben D5-31002/55#13 vom 30. Mai 2024 des Bundesministeriums des Innern und für Heimat wurden die neuen Durchführungshinweise zu §16 TVöD bekannt gegeben. Hier findet Ihr die wesentlichen Neuerungen:

  • Anerkennung beruflicher Vorerfahrungen aus der Tätigkeit in einer niedrigeren Entgeltgruppe unter bestimmten Voraussetzungen
  • Anerkennung von Stufenrestlaufzeiten als förderliche Zeiten (Ermessen des Arbeitgebers)
  • Unterbrechungen der Tätigkeit im öD von bis zu 6 Monaten führen nicht mehr zum Verlust der Anerkennung der beruflichen Vorerfahrung
  • Der explizite Verweis auf akademische Berufe im Zusammenhang mit der Gewährung der Zulage zur Bindung von Fachkräften ist entfallen

Ebenfalls wird auf das sofortige Anwendungsverbot der Regelungen im Rahmen der Gewinnung und Bindung von Fachkräften innerhalb der Bundesverwaltung hingewiesen.

Wir meinen: Ein wichtiger Schritt zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer!

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