Das CanG ist ein gefährlicher Versuch
Wenn allzu experimentierfreudige Klientelpolitik Platz greift.
„Ab dem 1. April ist das Chaos quasi vorprogrammiert, da weder die Länder noch der Bund behördliche Vorkehrungen getroffen haben, das Gesetz ab diesem Tag auch tatsächlich umzusetzen.“ so Frank Buckenhofer, Vorsitzender der GdP im Zoll. „Neben der unsicheren Rechtslage schürt das neue Gesetz ein enormes Konfliktpotential mit Bürgerinnen und Bürgern, da es auf beiden Seiten erhebliche rechtliche Unsicherheiten gegeben sind, die aus dem mehr schlecht als recht zusammengeschusterten Gesetz resultieren.“
Die Gewerkschaft der Polizei fordert das Bundesministerium der Finanzen und die Generalzolldirektion (GZD) auf, sofort entsprechende Anweisungen und Regelungen zu erlassen, die ein rechtssicheres Handeln der Kolleginnen und Kollegen der Kontrolleinheiten und Fahndungsdienste ermöglichen.
„Es kann nicht sein, dass am 1. April das Gesetz in Kraft tritt und die Kolleginnen und Kollegen auf der Straße nur über halbgare Informationen verfügen.“ so Matthias Seidensticker, Mitglied im Vorstand der GdP-Bezirksgruppe Zoll.
„Es war lange absehbar, dass das Gesetz früher oder später in Kraft tritt.“ so Seidensticker weiter. „Momentan ist aufgrund fehlender Weisungslage nicht absehbar, ob und wie sich dieses z.B. auf den Dienst der Kontrolleinheiten auswirken wird. Es müssen durch die GZD bis zum 1.April eindeutige und rechtssichere Verfügungen erlassen werden, damit die Kolleginnen und Kollegen ihren Dienst auch ab diesem Zeitpunkt rechtmäßig und sicher ausüben können. Die Befürchtungen bei den Kontrolleinheiten sind groß, dass die Kolleginnen und Kollegen auf der Straße nun die Suppe auslöffeln müssen, die die Bundes- und Landespolitik zusammengekocht hat.“