GdP fordert „Keine halben Sachen!“
„Durchbruch“ beim Sonderurlaub für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer?
So weit, so gut: Eine langjährige Forderung der Gewerkschaft der Polizei BZG Zoll wurde damit erfüllt… zumindest teilweise.
Interessant ist der Zeitpunkt des Erlasses: Wenige Tage nach den Europa- und Kommunalwahlen verändert das BMF plötzlich die Spielregeln für ausschließlich „künftige“ Wahlen. Praktisch… fallen doch alle Kolleginnen und Kollegen, die als ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer am 09.06.2024 tätig geworden sind hinten runter und gehen leer aus, zumindest wenn sie sich für die Auszahlung des Erfrischungsgeldes entschieden haben. Absicht?
„Ein absolut irrer und nicht nachvollziehbarer Schritt“ so Frank Buckenhofer, Vorsitzender der Bezirksgruppe Zoll bei der GdP. „In anderen Behörden, wie zum Beispiel dem BMI, gilt die 70,00 EUR Grenze bereits seit geraumer Zeit und die Kolleginnen und Kollegen beim Zoll gehen wieder einmal leer aus… eine grandiose Leistung!“
Bereits vor der Wahl wurde diese Problematik bei der GZD und dem BMF zum Thema gemacht, so dass problemlos eine Erlasslage möglich gewesen wäre, die auch die Wahlen am 09.06.2024 beinhaltet.
Greift dort wieder der BMF Sparfuchs durch?
„Wir fordern eine rückwirkende Regelung im Sinne des Erlasses auch für die Wahlen vom 09.06.2024, also Anerkennung eines Tages Dienst- bzw. Arbeitsbefreiung, wenn das Erfrischungsgeld die 70,00 Euro Grenze nicht überschreitet.“ so Matthias Seidensticker, Mitglied im geschäftsführenden Vorstand der GdP Zoll. „Es wird immer schwieriger Menschen für die Tätigkeiten als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zu motivieren, da wäre es zumindest ein Schritt in die richtige Richtung, wenn alle Bundesbehörden gleich verfahren würden…und das nicht erst, wenn der Drops eigentlich schon gelutscht und die Wahl vorbei ist.“
Wir bleiben dran und halten Euch auf dem Laufenden!