Neues aus dem Hauptpersonalrat
Am 16.07.2024 traf sich der 22.HPR in der Berliner Wilhelmstraße zu seiner 2. Sitzung
Vorläufige Festsetzung der Einstellungsermächtigungen
Auch im Jahr 2025 freuen wir uns, wieder zahlreiche neue Kolleginnen und Kollegen in der Zollverwaltung begrüßen zu können. Hierzu legte nun das Abteilung III Referat A 4, dem HPR, die vorläufige Festsetzung der Einstellungsermächtigung für den gehobenen, sowie mittleren Dienst vor. Demnach werden zum 01.03.25, sowie zum 01.09.25 jeweils 400 junge Kolleginnen und Kollegen an den Hauptzollämtern ihren Vorbereitungsdienst im gehobenen Dienst beginnen können.
Ebenfalls zum 01.09. können gemäß der aktuellen Einstellungsermächtigung 1300 Beschäftigte in den mittleren Dienst eingestellt werden. 2025 bietet der Zoll auch 25 Studienplätze für den Studiengang Verwaltungsinformatik und 10 Studienplätze für den Studiengang „Cyber Security“ an.
Allgemeine Neuausrichtung der Fortbildung
Aus dem Zwischenbericht der AG Neuausrichtung der Fortbildung, welchen das BMF angefordert hat, geht hervor, dass aktuell geprüft wird, welche Lehrgangsformate auf welche Art und Weise umgesetzt werden können. Hier geht es um die Erstellung einer Orientierungsmatrix und eines Meilenstein-Plans. Dieser sieht eine häufigere Durchführung von Lehrgängen in digitalem Format vor.
Aktuell sieht hier das BMF aber noch Informations- und Nachbesserungsbedarf im Neustrukturierungsplan. Der HPR begleitet das Projekt weiterhin eng.
Wir halten euch hier natürlich auf dem Laufenden.
Befragung Nachwuchskräfte mittlerer Dienst
Im Zuge der Weiterentwicklung der Ausbildung des mittleren Dienstes ist es angedacht zeitnah eine Beschäftigtenumfrage durchzuführen, um sich ein Stimmungsbild der aktuellen Ausbildungssituation einzuholen. Die ist momentan noch in der Abstimmung mit der HJAV. Wie viele Nachwuchskräfte befragt werden sollen und wie genau die Anonymität gewahrt wird, befindet sich zum jetzigen Zeitpunkt noch im Abstimmungsprozess.
Attraktivitätssteigerung für die OEZen
Im Rahmen der Attraktivitätssteigerung für die OEZen, soll es zukünftig eine Stellenbündelung der Besoldungsstufen A10 bis A12 geben. Hierfür muss noch geklärt werden, wie dies finanziert werden kann. Zunächst hieß es, gegenüber den Personalräten der Zollfahndungsämter, dass diese aus dem eigenen Stellenbestand erwirtschaftet werden müsse. So sollten bereits bestehende Stellen der Besoldungsgruppe A12 aus den Ermittlungsdiensten an die OEZen abwandern.
Dies hätte jedoch zur Folge, dass für alle anderen Fahnder im Ermittlungsdienst bei der Besoldungsgruppe A11 erst einmal Schluss wäre.
Die Konsequenz? Viele Beschäftigte der Zollfahndungsämter müssten sich nun anderweitig umschauen, um ihre Aufstiegschancen zu verbessern.
Ferner gäbe es auch einen massiven Eingriff in die Personalplanung der Amtsleiter, da diese somit kaum noch Spielraum für eine attraktive Personalentwicklung hätten.
Der HPR wird hierfür an das BMF herantreten, um die offenen Fragen zu klären.
Darüber hinaus gibt es aktuell noch immer kein Anschlussverwendungskonzept für scheidende Beamte der Spezialeinheiten des Zolls.
Auch dieses Thema wird weiter vom HPR kritisch begleitet.