GdP-GVP fordert Aufgabenwahrnehmung gewährleisten & Schutzmaßnahmen der Regierung umsetzen
Bundeskriminalamt und Bundespolizei haben bereits entsprechende Regelungen getroffen. Die GdP-Zoll hat ebenfalls die Präsidentin der Generalzolldirektion gebeten, die sinngemäße Anwendung der Regelungen für die Bundespolizei in ihrem Hause zu verfügen.
Diese Bitte wurde seitens der GdP-GVP auch an den Präsidenten des Bundesamtes für Güterverkehr, Herrn Andreas Marquardt, herangetragen.
Wir haben an Herrn Marquardt appelliert, im Rahmen seiner Fürsorgepflicht, zum Schutze der Kolleginnen und Kollegen im MKD und SKD des Bundesamtes, ab sofort den Kontrolldienst auf ein Mindestmaß zu reduzieren und mit lediglich 50% der sich im Dienst befindlichen Kolleginnen und Kollegen aufrecht zu erhalten.
Die anderen Kolleginnen und Kollegen der Kontrolldienste sind, unter Gutschrift ihrer vorgeplanten Arbeitszeit, Zuhause in Bereitschaft zu versetzen.
Die Absprachen, welche Teams wann, wo und zu welchen Dienstzeiten Dienst verrichten, sollten dabei unkompliziert und örtlich mit den Leitern der Kontrolleinheiten erfolgen, um gleichermaßen den dienstlichen Aspekten, wie den gesundheitlichen und familiären Faktoren Rechnung tragen zu können.
Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass ein Zusammenführen von Einzelnfahrern, zu anderen Kolleginnen und Kollegen auf deren Dienstfahrzeuge, bis auf Weiteres zu unterbleiben hat. Damit wird ebenfalls ein weiterer möglicher Infektionsweg ausgeschlossen, sagte Mario Märgner, Vorsitzender der GdP-GVP.