GdP zum Verkehrssicherheitsbericht 2023
Verkehrssicherheitsarbeit bleibt weiter Kernaufgabe
Die GdP begrüßt, dass die Anzahl an im Straßenverkehr Getöteten gegenüber dem Vorjahr rückläufig ist und sogar den zweitniedrigsten Wert in der Verkehrsstatistik in Schleswig-Holstein einnimmt. Dies ist eine gute Tendenz, darf jedoch nicht das Ziel sein. Jeder einzelne Verkehrsunfall mit schweren Folgen bedeutet für die Angehörigen, aber auch die eingesetzten Kräfte großes Leid und teilweise weitreichende psychologische Folgen. Die GdP begrüßt in diesem Zusammenhang ausdrücklich den Willen der Landesregierung, an der „Vision Zero“ – ein Straßenverkehr ohne Verletzte und Getötete – festzuhalten.
Auffällig ist, dass die Zahl der Verkehrsunfälle, bei denen der Einfluss berauschender Mitteln (ohne Alkohol) unfallursächlich war, den höchsten Stand seit Beginn statistischer Erfassungen in Schleswig-Holstein aufweist. Gerade mit Blick auf die bevorstehende Legalisierung von Cannabis muss aus Sicht der GdP eine breite Aufklärung der Bevölkerung zu den Beeinträchtigungen der Fahrtüchtigkeit durch Cannabis sowie der rechtlichen Rahmenbedingungen erfolgen. In diesem Zusammenhang ist es ebenso erforderlich, genügend Personal für die Kontrolle etwaiger Fahrten unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln zur Verfügung zu stellen. Die GdP wird sich hierzu auch weiter dafür einsetzen, dass auch die sachliche Ausstattung zur Erkennung von Drogenkonsum modernisiert und verbessert wird. Es müssen praxistaugliche Testmedien angeschafft und flächendeckend vorgehalten werden.
Es ist zu begrüßen, dass die Expertenkommission nun eine Empfehlung für einen THC-Wert für das Führen eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr ausgesprochen hat. Damit zieht bei dem unausgegorenen Cannabisgesetz zumindest in einem wichtigen Punkt mehr Rechtssicherheit ein. Vermisst werde jedoch ein zweiter, niedrigerer Wert, der insbesondere für Fahranfänger oder für Fahrer von Personentransporten gelten würde. Zudem hält die GdP es für richtig, bei sogenanntem Mischkonsum von Cannabis und Alkohol, Cannabiskonsumenten ein absolutes Alkoholverbot am Steuer aufzuerlegen.
Bei der weiteren Betrachtung der Statistik ist auffällig, dass die Zahl der Unfallfluchten (§ 142 StGB) zugenommen hat. Der wirtschaftliche Schaden, der durch Unfallfluchten hervorgerufen wird, ist regelmäßig nicht nur geringfügig. In diesem Zusammenhang lehnt die GdP eine möglicherweise geplante Einstufung als Ordnungswidrigkeit für die Fälle, die lediglich Sachschaden zur Folge haben, ab. Dies würde aus Sicht der GdP zu einer Entkriminalisierung der Unfallfluchten führen, wodurch die Warte- oder Meldebereitschaft nach einem Verkehrsunfall weiter sinken würde.
Auffällig ist, dass die Zahl der Verkehrsunfälle, bei denen der Einfluss berauschender Mitteln (ohne Alkohol) unfallursächlich war, den höchsten Stand seit Beginn statistischer Erfassungen in Schleswig-Holstein aufweist. Gerade mit Blick auf die bevorstehende Legalisierung von Cannabis muss aus Sicht der GdP eine breite Aufklärung der Bevölkerung zu den Beeinträchtigungen der Fahrtüchtigkeit durch Cannabis sowie der rechtlichen Rahmenbedingungen erfolgen. In diesem Zusammenhang ist es ebenso erforderlich, genügend Personal für die Kontrolle etwaiger Fahrten unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln zur Verfügung zu stellen. Die GdP wird sich hierzu auch weiter dafür einsetzen, dass auch die sachliche Ausstattung zur Erkennung von Drogenkonsum modernisiert und verbessert wird. Es müssen praxistaugliche Testmedien angeschafft und flächendeckend vorgehalten werden.
Es ist zu begrüßen, dass die Expertenkommission nun eine Empfehlung für einen THC-Wert für das Führen eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr ausgesprochen hat. Damit zieht bei dem unausgegorenen Cannabisgesetz zumindest in einem wichtigen Punkt mehr Rechtssicherheit ein. Vermisst werde jedoch ein zweiter, niedrigerer Wert, der insbesondere für Fahranfänger oder für Fahrer von Personentransporten gelten würde. Zudem hält die GdP es für richtig, bei sogenanntem Mischkonsum von Cannabis und Alkohol, Cannabiskonsumenten ein absolutes Alkoholverbot am Steuer aufzuerlegen.
Bei der weiteren Betrachtung der Statistik ist auffällig, dass die Zahl der Unfallfluchten (§ 142 StGB) zugenommen hat. Der wirtschaftliche Schaden, der durch Unfallfluchten hervorgerufen wird, ist regelmäßig nicht nur geringfügig. In diesem Zusammenhang lehnt die GdP eine möglicherweise geplante Einstufung als Ordnungswidrigkeit für die Fälle, die lediglich Sachschaden zur Folge haben, ab. Dies würde aus Sicht der GdP zu einer Entkriminalisierung der Unfallfluchten führen, wodurch die Warte- oder Meldebereitschaft nach einem Verkehrsunfall weiter sinken würde.
Der stellv. Landesvorsitzende Sven Neumann führt dazu aus: „Erschreckend ist die Zahl der erneut angestiegenen Unfälle unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln. Nach unseren Erkenntnissen steigen die Unfälle nach der Legalisierung von Cannabis exorbitant an. Der polizeiliche Kontrolldruck muss weiterhin aufrechterhalten werden. Hierzu muss es ggfs. zur Umsteuerung innerhalb der Landespolizei kommen."
Der Landesvorstand