Schnelle, bundesweit einheitliche, rechtsverbindliche Regelung für Diensthundeführer dringend notwendig
Die GdP unterstützt derweil eine niedersächsische Bundesratsinitiative, die die polizeiliche Notwendigkeit einer entsprechenden Ausnahmevorschrift herausstellt. Demnach soll es den Diensthund führenden Behörden der Länder und des Bundes in engen Grenzen möglich sein, bei der Ausbildung von Diensthunden und im Einsatz mit Diensthunden im Einzelfall gezielte und kurzfristige Reize zu setzen, um ein bestimmtes Verhalten des Hundes herbeizuführen. Dieser Antrag werde nunmehr in den zuständigen Ausschüssen beraten.
„Angesichts eines womöglich mehrere Monate andauernden Gesetzgebungsverfahrens brauchen wir für unsere Kolleginnen und Kollegen sowie ihre vierbeinigen Partner jedoch eine schnelle, bundesweit einheitliche, rechtsverbindliche Regelung“, forderte GdP-Vize Schilff.