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Bundesregierung stellt 5. Versorgungsbericht vor

Die Bundesregierung hat Ende März den Entwurf des 5. Versorgungsberichts den Gewerkschaften vorgestellt. Darin werden die Ausgaben des Bundes für die Beamtenversorgung und für die Zusatzversorgung für Tarifbeschäftigte von 1999 bis 2010 sowie die Vorausberechnung bis 2050 dargestellt und analysiert.   Danach ist die Finanzierung der Beamtenversorgung trotz einer steigenden Zahl von Versorgungsempfängern und steigender [...]

Die Bundesregierung hat Ende März den Entwurf des 5. Versorgungsberichts den Gewerkschaften vorgestellt. Darin werden die Ausgaben des Bundes für die Beamtenversorgung und für die Zusatzversorgung für Tarifbeschäftigte von 1999 bis 2010 sowie die Vorausberechnung bis 2050 dargestellt und analysiert.

 

Danach ist die Finanzierung der Beamtenversorgung trotz einer steigenden Zahl von Versorgungsempfängern und steigender Versorgungsausgaben nachhaltig gesichert. Dies ist das Ergebnis von umfangreichen Reformen (wie z.B. der Anstieg des Ruhestandseintrittsalters und der Absenkung des Versorgungsniveaus), langjährigen konsequenten Stelleneinsparungen sowie der Berücksichtigung des Bruttoinlandsproduktes und zukünftiger Steuereinnahmen.

 

Einen wichtigen Beitrag soll in Zukunft der 2007 eingerichtete und als Sondervermögen geführte Versorgungsfonds des Bundes zur dauerhaften Finanzierung der Versorgung für alle seit 01.01.2007 beim Bund neu eingestellten Beamten, Richter und Berufssoldaten leisten. In den Versorgungsfonds zahlen heute die Dienstherren im jeweiligen Haushaltsjahr die Beträge ein, die den späteren Versorgungsbezügen entsprechen sollen („haushälterische Rücklagenbildung“). Damit sollen die Dienstherren bereits heute für die Versorgungslasten von morgen aufkommen, um auf diese Weise die finanziellen Belastungen nicht den nachfolgenden Generationen aufzuerlegen. Ab 2020 sollen die Versorgungsausgaben für den in den Versorgungsfonds einbezogenen Personenkreis aus diesem finanziert werden.

 

Neben dem Versorgungsfonds bestehen nach wie vor die angelegten Versorgungsrücklagen des Bundes, die aus Eigenleistungen der Beamten, Richtern und Berufssoldaten gebildet wurden/werden und ab 2018 vorübergehend für Versorgungsaufwendungen eingesetzt werden sollen.

 

Die Situation bei der zusätzlichen Altersversorgung für die Tarifbeschäftigten des Bundes, die diesen in Form einer Betriebsrente gewährt und durch die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) finanziert wird, erscheint etwas kritischer, im Ergebnis aber noch stabil. Es ist zu erwarten, dass die Anzahl der Renten und damit die Versorgungsleistungen bis 2050 deutlich steigen werden, womit man bisher nicht in dieser Form gerechnet hat. Kompensiert werden soll dies durch den erwarteten Anstieg des Bruttoinlandsproduktes. Der Bericht stellt aber fest, dass die Belastung der VBL auf einem hohen Niveau bleiben wird.

 

Die GdP-Bundespolizei hat über den DGB zu dem Entwurf des 5. Versorgungsberichts bereits Stellung genommen. In Kürze wird es im Bundesministerium des Innern einen diesbezüglichen Austausch zwischen Vertretern der Bundesregierung und den Gewerkschaften geben, an dem die GdP-Bundespolizei teilnehmen wird.

 

Hier findet Ihr die Position des DGB, in der die Stellungnahme der GdP-Bundespolizei enthalten ist:

 

STN DGB 5. Versorgungsbericht BReg

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