Bequeme Beitragszahlung über Sepa-Lastschrift
Seit der Einführung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payments Area, SEPA) nutzt die GdP das europaweit einheitliche SEPA-BasisLastschriftverfahren zum Einzug der Mitgliedsbeiträge.
Die GdP zieht den Mitgliedsbeitrag in der mit ihren Mitgliedern vereinbarten
Zahlungsweise von ihrem Konto ein. Sollte die SEPA-Lastschrift nicht eingelöst werden, zieht die GdP den Beitrag erneut ein.
Voraussetzung ist die Mandatserteilung durch das Mitglied.
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Zahlungsweise von ihrem Konto ein. Sollte die SEPA-Lastschrift nicht eingelöst werden, zieht die GdP den Beitrag erneut ein.
Voraussetzung ist die Mandatserteilung durch das Mitglied.
Oder als Formular auf den SEPA Seiten des zuständigen Landesbezirks oder Bezirks
Falls noch Fragen offen sind, kannst Du Dich gerne mit Deinem zuständigen Landesbezirk / Bezirk in Verbindung setzen.
Kontaktinformationen bitte hier klicken.
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