Lutz: Lange Diskussionen vermeiden
Gen-Datei braucht gesetzliche Grundlage
Klare gesetzliche Grundlagen seien notwendig, um keine Zweifel an der Gerichtsverwertbarkeit der so erhobenen Beweise aufkommen zu lassen. Auch müsse im Gesetz klar gestellt sein, daß die Polizei nicht an Informationen über Erbanlagen interessiert sei, sondern genetisches Material nur zur einwandfreien Identifizierung eines mutmaßlichen Täters erhebe. Derart gesammelte Daten über eine Person dürften weiterhin nur dann gespeichert werden, wenn eine rechtskräftige Verurteilung erfolgt sei. Hermann Lutz: "Für uns steht fest, daß der genetische Fingerabdruck nur bei Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, wie zum Beispiel bei sexuellem Mißbrauch, entnommen und gegebenenfalls gespeichert werden dürfen." |