GdP und IMK-Vorsitzender: Neues Waffengesetz muss dringend nachgebessert werden
Für die unionsregierten Länder kündigte der IMK-Vorsitzende einen Vorstoß an, der Ungereimtheiten beseitigen soll. Trautvetter: „Der Bund als zuständiger Gesetzgeber hat seine Hausarbeit nur ungenügend gemacht.“ Das Ziel, den Verbänden und Waffenbehörden beim Vollzug der Neuregelung Rechtssicherheit zu geben, sei nicht erreicht worden.
Die dramatischen Ereignisse am Gutenberg-Gymnasium in der thüringischen Landeshauptstadt vor gut einem Jahr war die Initialzündung zur Neuregelung des Waffenrechts. Sie sollte den Waffenerwerb erschweren. GdP-Vorsitzender Konrad Freiberg: „Während komplizierte und nicht notwendige Regelungen unter anderem für den privaten Waffenbesitz und für Sportvereine in das Gesetz gewandert sind, ist ein Hauptziel nicht erreicht worden, nämlich die Abgabe und das Führen von Gas- und Alarmwaffen zu kontrollieren. Gerade mit diesen so genannten Schreckschusspistolen werden viele Straftaten begangen, weil sie echten Schusswaffen täuschend ähnlich sehen. Die Gewerkschaft der Polizei wollte auch die fortschreitende Bewaffnung von Minderjährigen unterbinden, die sich mit diesen Waffen gegenseitig einschüchtern, bedrohen, erpressen und oft genug schwer verletzen. Dem ist der Gesetzgeber unverständlicher Weise nicht gefolgt.“
Die dramatischen Ereignisse am Gutenberg-Gymnasium in der thüringischen Landeshauptstadt vor gut einem Jahr war die Initialzündung zur Neuregelung des Waffenrechts. Sie sollte den Waffenerwerb erschweren. GdP-Vorsitzender Konrad Freiberg: „Während komplizierte und nicht notwendige Regelungen unter anderem für den privaten Waffenbesitz und für Sportvereine in das Gesetz gewandert sind, ist ein Hauptziel nicht erreicht worden, nämlich die Abgabe und das Führen von Gas- und Alarmwaffen zu kontrollieren. Gerade mit diesen so genannten Schreckschusspistolen werden viele Straftaten begangen, weil sie echten Schusswaffen täuschend ähnlich sehen. Die Gewerkschaft der Polizei wollte auch die fortschreitende Bewaffnung von Minderjährigen unterbinden, die sich mit diesen Waffen gegenseitig einschüchtern, bedrohen, erpressen und oft genug schwer verletzen. Dem ist der Gesetzgeber unverständlicher Weise nicht gefolgt.“