GdP zu Urteil im "Ehrenmord-Prozess"
GdP-Chef will nach Sürücü-Urteil junge Gewalttäter härter bestrafen
Konrad Freiberg im Gespräch mit der Nachrichtenagentur ddp
Das Gericht hatte den geständigen 20-jährigen Todesschützen zu neun Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Seine beiden älteren Brüder im Alter von 25 und 26 Jahren wurden aus Mangel an Beweisen vom Vorwurf des gemeinschaftlichen Mordes freigesprochen. Die Frau war im Februar 2005 an einer Bushaltestelle in der Nähe ihrer Wohnung in Berlin-Tempelhof durch drei Kopfschüsse getötet worden.
Freiberg sagte, er könne nachvollziehen, wenn nach der ausgesprochenen Jugendstrafe gegen den jüngsten Bruder der türkischen Familie in der Bevölkerung ein "bitterer Beigeschmack" angesichts dieses "verabscheuungswürdigen Ehrenmordes" an der Schwester und Mutter eines fünfjährigen Sohnes bleibe. Er fügte hinzu: "Bei guter Führung könnte der Verurteilte so nach sechs Jahren wieder auf freiem Fuß sein." Der GdP-Vorsitzende wies zugleich jedoch darauf, dass in einem Rechtsstaat das Urteil der Richter zu akzeptieren sei.
Originaltext der ddp-Meldung vom 13. April 2006
Freiberg sagte, er könne nachvollziehen, wenn nach der ausgesprochenen Jugendstrafe gegen den jüngsten Bruder der türkischen Familie in der Bevölkerung ein "bitterer Beigeschmack" angesichts dieses "verabscheuungswürdigen Ehrenmordes" an der Schwester und Mutter eines fünfjährigen Sohnes bleibe. Er fügte hinzu: "Bei guter Führung könnte der Verurteilte so nach sechs Jahren wieder auf freiem Fuß sein." Der GdP-Vorsitzende wies zugleich jedoch darauf, dass in einem Rechtsstaat das Urteil der Richter zu akzeptieren sei.
Originaltext der ddp-Meldung vom 13. April 2006