GdP: Hauptstadt nicht durch "Discount-Polizei" schützen
"Der Senat nutzt die Arbeitslosigkeit schamlos aus."
In einem Schreiben teilte der Innensenator mit, dass für die jungen Leute, die in diesem Jahr die Polizeiausbildung beenden, nur eine Verwendung als teilzeitbeschäftigte Angestellte in Frage komme. Selbst dieses Angebot gilt nur für rund die Hälfte der ausgebildeten Polizisten.
GdP-Chef Freiberg: "Die jungen Leute, die alle eine abgeschlossene Polizeiausbildung haben, sollen nun in Teilzeitarbeit vollen Polizeidienst leisten, zu einer Vergütung, die den Anforderungen und Risiken des Berufes in keiner Weise gerecht wird. Auch die den Gefahren des Berufes adäquate versorgungsrechtliche Absicherung durch den Beamtenstatus soll ihnen verwehrt werden."
Die Berliner Pläne sind nach Auffassung der Gewerkschaft der Polizei sowohl rechtlich wie politisch bedenklich. Freiberg: "Auf europäischer Ebene gilt die Übereinkunft, dass die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben in den Kernbereichen Justiz, Polizei und Verteidigung ein besonderes Treueverhältnis erfordert. Für Deutschland gilt, dass Eingriffe in die Grundrechte der Bürger nur derjenige ausüben darf, der in diesem besonderen Verhältnis zum Staat steht. Die Berliner Pläne setzen sich über diesen Verfassungswillen hinweg. Ein Dammbruch ist zu befürchten."
GdP-Chef Freiberg: "Die jungen Leute, die alle eine abgeschlossene Polizeiausbildung haben, sollen nun in Teilzeitarbeit vollen Polizeidienst leisten, zu einer Vergütung, die den Anforderungen und Risiken des Berufes in keiner Weise gerecht wird. Auch die den Gefahren des Berufes adäquate versorgungsrechtliche Absicherung durch den Beamtenstatus soll ihnen verwehrt werden."
Die Berliner Pläne sind nach Auffassung der Gewerkschaft der Polizei sowohl rechtlich wie politisch bedenklich. Freiberg: "Auf europäischer Ebene gilt die Übereinkunft, dass die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben in den Kernbereichen Justiz, Polizei und Verteidigung ein besonderes Treueverhältnis erfordert. Für Deutschland gilt, dass Eingriffe in die Grundrechte der Bürger nur derjenige ausüben darf, der in diesem besonderen Verhältnis zum Staat steht. Die Berliner Pläne setzen sich über diesen Verfassungswillen hinweg. Ein Dammbruch ist zu befürchten."