Akuelle Information
GdP-Erfolg: Änderung der Polizeizulage vorerst vertagt
Der Gesetzesantrag des Landes Baden-Württemberg hatte im Kern die Absicht, den Ländern über eine Öffnung des Bundesrechts für landesrechtliche Regelungen (Öffnungsklausel) die Entscheidung zu überlassen, die Gewährung der Polizeizulage nur auf diejenigen Polizeibeamten zu beschränken, die vollzugspolizeiliche Aufgaben im Außendienst wahrnehmen. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) wird weiter dafür kämpfen, dass die Bundeseinheitlichkeit der als Funktionszulage gewährten Polizeizulage für alle Polizeibeamten erhalten bleibt. Die GdP setzt sich weiter dafür ein, dass die Polizeizulage wieder dynamisiert wird und ruhegehaltfähig bleibt. |