Luftsicherheitskontrolle zurück in die öffentliche Hand
Seit Jahren weist die Gewerkschaft der Polizei auf die – als Folge der Privatisierung – Verschlechterungen im Bereich der Luftsicherheit hin. Bisher haben sowohl die privaten Sicherheitsdienstleister, als auch die Verantwortlichen der Bundespolizei und des Bundesministeriums des Innern diese Konsequenz der Privatisierung immer abgestritten.
„Ein Höchstmaß an Sicherheit im Luftverkehr kann nur durch den Einsatz von gut ausgebildeten, erfahrenen und hoch motivierten Kontrollkräften erzielt werden. Diese Kräfte müssen in der Lage sein, ganzheitliche Kontrollen, die auch den Passagier selbst im Auge haben, durchzuführen.
Die Privatisierung der hoheitlichen Luftsicherheitsaufgabe in Deutschland im Jahr 1993 hat zu einer deutlichen Verschlechterung der sozialen Rahmenbedingungen und einer massiven Zunahme der Arbeitsverdichtung für die im Luftsicherheitsbereich eingesetzten Kräfte geführt. Die Folgen dieser verfehlten Politik zeigen sich nun im Ergebnis der Prüfung der EU-Kommission am Frankfurter Flughafen.“ so Jörg Radek, Vorsitzender der GdP-Bezirk Bundespolizei.
Die Gewerkschaft der Polizei fordert daher schon seit langem, dass die Fluggastkontrolle wieder als hoheitliche Aufgabe vollständig in die öffentliche Hand zurückgeführt wird. Nur dies garantiert Qualität und Kontinuität in der Luftsicherheit. Auch muss die Fluggastkontrolle entsprechend ihrer Bedeutung für die Sicherheit im Luftverkehr aufgewertet werden. Die Ergebnisse der EU-Untersuchung zeigen: Die Fluggastkontrolle darf kein Anlernberuf mit in der Folge schlechter Bezahlung und hoher Fluktuation bleiben. Die „Fachkraft Luftsicherheitsassistent“ muss ein Ausbildungsberuf werden.
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