"Pilotverfahren" vor dem Bundesverfassungsgericht
Niedrigere Ostbesoldung auf dem Prüfstand
Verhandelt wird beim 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts ein Verfahren, das die GdP über ihren gewerkschaftlichen Rechtschutz angestrengt hat. Mit der Klage des Bundesgrenzschutz-Beamten aus dem sächsischen Pirna soll geklärt werden, ob Polizeibeamte des Bundes je nach ihrem Einsatzort in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich besoldet werden dürfen. Der 43-jährige alleinerziehende Vater hat - unterstützt in Form einer Musterklage - beim Verwaltungsgericht in Dresden geklagt. Das Gericht hatte daraufhin das Verfahren ausgesetzt und das Bundesverfassungsgericht angerufen. Nach Auffassung der Dresdner Richter hätte die niedrigere Ostbesoldung spätestens am 31.12.1995 auslaufen müssen. Zu diesem Zeitpunkt hätte Artikel 143 Absatz 2 des Grundgesetzes sämtliche Einschränkungen - auch der so genannten "hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums", zum Beispiel auf "amtsangemessene Alimentation" - für beendet erklärt. Die Beibehaltung der Einkommensabsenkung im Osten - gegenwärtig bei achtundachtzig Prozent der Westgehälter - verstößt daher nach Auffassung des Dresdner Verwaltungsgerichts gegen das Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes. |