GdP holt in Düsseldorf alle Sitze auch bei der Wiederholungswahl – Danke für euer Vertrauen!
Düsseldorf. Am Flughafen Düsseldorf wurden für die Gruppe der Arbeitnehmer Wiederholungswahlen zum Personalrat fällig, weil die Beamtenbundvereinigung DPolG dort die Personalratswahlen 2012 gerichtlich angefochten hatte. Die Beamtenbundvertreter hatten damals bei den Arbeitnehmern keinen einzigen Sitz erringen können, bei den Beamten gewannen sie ebenfalls nur zwei von acht Sitzen. Im Anschluss an die erfolglose Wahl zogen die Beamtenbundvertreter vor Gericht.
Dem gegenüber hatte die GdP bereits 2012 das volle Vertrauen der Arbeitnehmer und alle drei Sitze dieser Gruppe erhalten, auch bei den Beamten bekam sie sechs von acht möglichen Sitzen. Die nunmehrigen Wiederholungswahlen bei den Arbeitnehmern wurden am 27. März 2015 beendet.
Der Flughafen Düsseldorf ist ein wichtiger Verkehrsknotenpunkt mit engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Fluggastkontrolldienst. Die GdP setzt sich sehr für die mitunter schwierigen Probleme der dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein.
Auch bei der jetzigen, mit sehr großer Wahlbeteiligung durchgeführten Wiederholungswahl schenkten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterhin der GdP ihr volles Vertrauen in eine konsequente Personalratsarbeit und votierten bei allen drei zu vergebenden Sitzen für die Gewerkschaftskraft mit dem grünen Stern. Herzlichen Dank für euer Vertrauen in unsere Arbeit, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Die die Wiederholungswahlen auslösende DPolG ging hingegen leer aus und errang nicht einen einzigen Sitz. Düsseldorf ist auch die Stammdienststelle des DPolG-Vorsitzenden Walter, dessen Vereinigung sich von einer gerichtlichen Anfechtung der Wahlen wohl ein ganz anderes Ergebnis ausgerechnete, als ihr die Mitarbeiter jetzt attestierten. Offenbar konnte die Beamtenbundgewerkschaft vor allem auch für die bundeseigenen Fluggastkontrollkräfte keine überzeugenden Wahlangebote vorlegen, nachdem sie zuvor auch schon mit ihrem Versuch, Fluggastkontrolleure auch privater Sicherheitsfirmen als DPolG-Mitglieder zu gewinnen, wenig erfolgreich war und von den privaten Arbeitgebern als „nicht tarifvertragsfähig“ eingestuft wurde.