Verfassungsgericht zu Führerscheinentzug wegen Haschischbesitzes
Karlsruher Richter sorgen für Rechtssicherheit
Werde bei einer Verkehrskontrolle ein Fahrzeugführer angetroffen, der zwar eine geringfügige Menge Cannabis bei sich führt, aber keine Anzeichen von Fahruntüchtigkeit zeigt, könnten die Beamten neben den zu treffenden strafrechtlichen Maßnahmen nach dem Betäubungsmittelgesetz nur den Drogenfund an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde nach den bestehenden Regelungen mitteilen. Diese könne dann in eigener Zuständigkeit weitere Maßnahmen ergreifen. |