GdP streitet im Bundestag für bessere Finanz- und Personalausstattung der Bundespolizei
Zu wenig Geld, zu wenig Personal und zu viele, zusätzliche Aufgaben – das ist in Kurzfassung die Situation der Bundespolizei. Seit Jahren fehlen der Bundespolizei jährlich ca. 116 Mio. Euro in den Sachmittelausgaben und Investitionstiteln. „Spritspar-Kampagnen“, fehlende Bekleidung für frisch eingestellte Anwärterinnen und Anwärter, fehlende Ersatzbeschaffung für Körperschutz und Schutzwesten, eine wachsende Anzahl verrosteter Kfz und vergammelnde Dienststellen im ganzen Bundesgebiet sind die Folge. Auch die Personalstruktur hinkt der Zeit weit hinterher – der Skandal des „Obermeisterbauchs“, fehlender Entwicklungsmöglichkeiten für Verwaltungsbeamte und die Bezahlung von angestellten Fachkräften als „Ungelernte“ ist die unakzeptable Folge. Gekrönt wird die Misere durch den permanenten Personalentzug für Fremdverwendungen bei Dritten und die Überfrachtung mit Zusatzaufgaben. Die GdP hat über ihre Mehrheit im Bundespolizei-Hauptpersonalrat eine umfangreiche und schonungslose Bestandsaufnahme der Haushaltssituation als Stellungnahme zum Bundeshaushalt 2015 verfasst und klare Forderungen gestellt. Sie ist mehr als lesenswert um zu verstehen, warum sich die größte Sicherheitsbehörde des Bundes in einer desolaten Situation befindet. Das Papier ist hier über das Intranet abrufbar. Die Lage wird noch verschärft durch die gesetzliche Bestimmung, dass 5 Prozent der sogenannten flexibilisierten Sach- und Investitionsmittel der Bundespolizei im Jahr 2014 nicht verausgabt werden dürfen. Diese Bestimmung war kurzfristig im Rahmen der parlamentarischen Befassung mit dem 2. Regierungsentwurf in den Haushalt 2014 aufgenommen worden und beinhaltet für die Bundespolizei für 2014 eine Mittelkürzung in Höhe von 18,6 Mio. €. Außerdem kann die Bundespolizei aufgrund der Sperre nicht auf (vertraglich gebundene) Ausgabereste aus dem Jahre 2013 in Höhe von rd. 47,8 Mio. € zugreifen. Das Bundesfinanzministerium kann nach § 5 Abs. 7 Haushaltsgesetz 2014 zwar Ausnahmen von der Sperre zulassen. Zwei entsprechende Antragstellungen des BMI für die Bundespolizei hat das BMF jedoch bislang abgelehnt; sie seien angeblich nicht ausreichend begründet. „Die Bundespolizei ist zahlungsunfähig“ titelte die Presse, leider zu Recht. Aus Sicht der GdP setzt sich auch der Bundesminister des Innern, Thomas de Maizière, nicht genug für seine Bundespolizei ein. Schon die Haushaltsforderungen des BMI an den Finanzminister ignorieren den tatsächlichen Personal- und Finanzbedarf der Bundespolizei.
In zahlreichen Gesprächen mit Haushalts- und Innenpolitikern aller Fraktionen arbeitet die GdP in den letzten Wochen gegen die grassierende Ignoranz der Haushalts- und Personalprobleme an. Alle Berichterstatter für den Haushalt der Bundespolizei und auch die innenpolitischen Obleute der Fraktionen kennen die Misere in allen Einzelheiten Politische Verantwortung für die Sicherheit zu haben bedeutet auch, seine politische Verantwortung für die Personal- und Haushaltssituation der Bundespolizei tatsächlich wahr zu nehmen und nicht nur bei Sonntagsreden über den „unverzichtbaren Pfeiler der inneren Sicherheit“ zu reden, aber im Endeffekt nichts zur Problembeseitigung zu tun.