GdP lehnt gemeinsame Streifen von BGS-Beamten mit privaten Sicherheitsleuten ab
Die Bürgerinnen und Bürger würden bald nicht mehr unterscheiden können, wer die tatsächliche Zuständigkeit für die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung habe und wer nur im Rahmen des Hausrechts handele. Eine wirkungsvolle Verbesserung der Sicherheit auf dem Bahngelände könnten gemeinsame Streifen nicht leisten. |